Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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(Die  Erledigung  der  Pfarrei  Traubing  betreffend.)

Im  Namen  Selner  Masestät  des  Königs.

Durch  Beförderung  des  Pfarrers  Aufschliger,“)
  wurde  die  Pfarrei  Traubing,
in  der  Diszese  Augsburg,  und  im  Landgerichte
  Starnberg  erlediger;  sie  zählt  430  Seelen,
  und  hat  zwei  Filialen.  Der  sonntägliche
  Gotcesdienst  wird  aber  jedesmal  in
Traubing  gehalten.

Die  Einkünfte  fließen  aus  Widdum,  Zehent,
  dann  Stole,  und  betragen  jährlich
gegen  boo  fl.

Die  Bewerber  um  diese  Pfarrei  haben
sich  binnen  drei  Wochen  bei  den  ihnen  unmittelbar
  vorgesezten  königlichen  General-Kommissariaten
  vorschriftsmäßig  zu  melden.

München  den  a.  Februar  1812.

Königliches  General-Kommissariat
  des  Isar-Kreises.

Freiherr  von  Schiei  ch.
Rainprechter.

—’*  J.  S.  4½.
(Die  Erledigung  der  Stadtpfarrei  Schlüsselfeld
  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Mazestät  des  Königs.
Durch  den  Uebertritt  des  Stadtpfarrers
Mathäus  Schot  zu  Schlüsselfeld  in  das  großherzogliche
  würzburgische  Gebiet  und  durch
die  Annahme  der  ihm  daselbst  übertragenen
Pfarrei  Ebersbach,  ist  die  Stadtpfarrei
Schlüsselfeld  in  Erledigung  gekommen.
Diese  Pfarrei  hat  ausser  der  Mutterkirche
  noch  drei  Filialkirchen,  wo  in  zwei
abwechselnd  das  ganze  Jahr  hindurch  Gortesdienst
  gehalten  wird,  und  ausser  diesen

 

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noch  10  Parochialorte,  und  gegen  zoo  Pfarrkinder.
  Die  Parochialorte  sind  zum  Theil
zwei  Srunden  von  der  Murterkirche  entfernt.
Die  Einkünfre  der  Pfarrei,  berechnen
sich  nach  emer  vorliegenden  Fassion  vom  20.
Juni  v.  J.  amf  1205  fl.  o  kr.,  wovon
aber  loo  fl.  s§7  kr.  Klerikalsteuer  zu  zahlen
und  zwei  Hilfspriester  zu  unterhalten  sind.
Damit  jedoch  die  Pfarrei  keinen  EntgJang
  hinschtlich  der  nothwendigen  Sustentation
  der  Geistlichkeic  erlelde,  so  haben
sich  Seine  königliche  Majestät  allergnädigst
bewogen  gefunden,  derselben  eine  Addition
  von  150  fl.  zur  Unterhaltungder
Hilfspricester  huldvollest  zu  bewilligen.
Hinlnglich  qualifizirte  Kompetenten,  versehen
  mit  den  vorgeschriebenen  Attesten  ihrer
  geistlichen  und  weltlichen  Vorgesezten
über  ihre  Amtsführung  und  ihren  Lebens-=wandel,
  haben  sich  nun  innerhalb  vier  Wochen
  bei  der  unterzeichneten  Seelle  zu  melden,
  und  den  Anmeldungen  einen  kurzen  Lebenslauf
  und  eine  neuerlich  gehaltene  Predigt
  beizulegen,  dabei  auch  zu  bemerken,  ob
und  wo  sie  den  Konkurs  bestanden  haben.
Ansbach  den  20.  Februar  1812.
Königliches  General  =  Kommissariat
  des  Rezat-Kreises.
Freiherr  v.  Ddruberg.
Donner.

 

 

(Die  Erledigung  der  Pfarrei  Waidhaus  betressend.)


Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Die  Pfarrei  Waidhaus  im  königlichen

  Landgerichte  Vohenstraus,  ist  durch  die

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