5 Koͤniglich-Baierisches
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1. Stück. München,
Mittwoch den r. Jänner 1812.
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ble
bleherigen adelichen Fidei-Kom-
misse, und künftigen Majorate
im Königreiche betreffend.
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Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
Wir haben aus mehreren an Unsere Mi-
nisterien gebrachten Anfragen wahrgenom-
men, daß rücksichrlich der in Unserem Edikte
über den Adel festgesezten Bestimmungen,
wegen Aufhebung der vormaligen Fidei-Kom-
misse und Bildung der Masorate, sich man-
cherlel Anstände ergeben haben.
Um dieselben zu heben, und künftigen
Zweifeln vorzubeugen, finden Wir Uns
veranlaßt, die Beweggründe bekannt zu
machen, welche Unsere Entschließung hierin
geleitet haben.
Wir haben nämlich in Erwägung gezo-
gen, daß viele vormalige Fidei-Kommisse,
als zu unbedeutend, und auf kein Grund-
eigenthum gebaut, keine sichere und hinläng-
liche Renre gewährten, um das Ansehen ei-
ner adelichen Familie hierauf gründen zu
können, — daß ohne Vortheil auf einer
anderen Selte bisher viele Kapitalien hie-
durch dem freien Verkehr entzogen waren, —
daß selbst Grundrenten durch Lasten verschie-
dener Art manchmal grossentheils verschlun-
gen, und auf zu geringe Erträgnisse zurück-
gebracht wurden, — daß durch die Zeiter-
eignisse viele Familien in solche Verhälenisse
versezt worden sind, welche ihnen nur #in
einer frelen Disposition über ihre blsherigen
Fideikommiß--Güter die Mittel übrig lassen,
ihren zerrütteten Zustand zu ordnen, — daß
die eingetretenen politischen Veränderungen
den adelichen Familien viele Mittel entzogen
haben, welche sonst den Nachgebornen, und
Töchtern reiche Quellen des Unterhalts ge-
währten, — daß es also für viele Familien
zur Wohlthat werde, wenn sie sich in die
freie Lage versezt finden, über ein durch feü-
here Disposttionen gebundenes Vermögen zu
verfügen.
Auf der andern Seite haben Wir Unsere
Sorge dahin erstreckt, daß nach der Kon-
stitution Unseres Reiches der Adel in einem
seinem Zwecke entsprechenden, den Verhält-
nissen angemessenen Zustande für die Zukunft
erhalten werde, was nur durch hinlängli-
ches, unter besonderem Schuze des Staates
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