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terinairschule bewilliget wurde, so lange
sie sich in derselben befinden. Die, welche
nach ihrem Austritt aus diesen Schulen
mit einem Diplom versehen werden,
erhalten auf den Grund desselben
die Entlassung von der Militaͤrpflichtigkeit.
e) Eben dieselbe Beguͤnstigung kommt
denjenigen zu statten, welche in allen,
sowohl Gymnastal= als Lyzeal-Klassen,
sich durch besondere Talente — durch
gemachte vorzügliche Fortschritte — durch
stets fortgesezte fleitige Verwendung —
und durch anhaltende gute Aufführung
so auszeichnen, daß sie durch alle diese
Klassen immer unter dem ersten Drittheile
ihrer Klasse als die Besten sich
befinden, und welche sich durch fortgesezte
Srudien auf den hohen Schulen
oder anderen öffentlichen Anstalten für
den Dienst des Staats, das geistliche
oder öffentliche Lehramt, und für die
Heilkunde bilden.
40 Auf gleiche Ar endlich diejenigen Militärpflichtigen,
welche in einem — von
der gesamten Akademie der bildenden
Künste mit pflichtmaͤssiger Sorgfalt auszustellenden
Zeugnisse als vorzüglich ausgezeichnete,
und wegen ihrer ganz besondern
Anlagen hoffnungsvolle Kunstschuͤ-ler
empfohlen, nebst dem mit Preisen
belohnt wurden, oder von dem Staate
zur Fortsezung ihrer Kunstausbildung
eine Pension oder sonstige Unterstuͤzung
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erhalten, so lange sie sich der Ausuͤbung
und Ausbildung in der Kunst
widmen.
iul. Abschnitt.
Von der Zuruͤckstellung an das
Ende der Reserve.
Art. §9. Rebst jener vorlufigen Befreiung,
findet auch eine zeitliche Zurückstellung
statt.
Durch diese Zurückstellung werden diesenigen
Konfkribirten, welche sich in einem
der in dem nachfolgendem Art. bestimmten
Fälle befinden, an das Ende der Reserve
gesezt. Als Folge dieser Begünsti-Jung
brauchen sie für den aktiven Dienst
nicht mitzuloosen, und bleiben so lange
von der Einreihung frei, bis die
Klasse, zu welcher sie gehören, gänzlich erschöpft
ist, so zwar, daß sie, wenn noch in
irgend einem Konskriptions : Bezirke der
sämtlichen Kreise Jünglinge von der Ergänzung
und der Reserve vorhanden sind,
zu marschiren, das heißt: zur wirklichen
Einreihung in die binie der aktiven Armee
nicht aufgefodert werden dürfen.
Art. 60. Die Begünstigung an das
Ende der Reserve gestellt zu werden, wird
bewilliger:
) dem einzigen Sohne (er möge leiblich,
adoptirt, oder legitimirt seyn) einer
Wittwe — sey diese nun die Mutter,
Sriefmutter oder nach dem Tod seiner
Aeltern die Großmutter — welche er-