Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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lichen Gehalts-Bezuͤge, nicht aber die unter 
dem Absaz V. gehoͤrigen Genuͤßie fuͤr besonders 
gestiftete Gottesdienste, z. B. Jahrtage u. 
d. gl. vorkommen. 
Da in der Fassion nur der reine Ertrag 
aufgenommen werden soll, so müssen dieseni- 
hen Ausgaben, welche auf die Erhebung der 
NauralBesoldungen sich ergeben, sogleich 
gehörigen Orts vorgetragen werden. Dahin 
gehören z. B. Fuhrlohn von der Getreid und 
Holz-: Besoldung, Holzhauerlohn, Getreid- 
abmeßgelder 2c. in einem berechneten, oder er- 
mässigten Durchschnitts= Betrage; ersteres 
jedoch nur, wenn hiezu fremdes Fuhrwerk ge- 
gen Bezahlung bestellt werden muß; denn 
für die freie Beifuhr von Sene der Gemeinde= 
Glieder, oder mit eigenem Gespanne darf nichts 
in Ansaz gebracht werden. Diese Ausgabed 
müssen von der nämlichen Behörde, welche die 
Gehalts = Bezüge selbst bescheint, attestire 
werden. In der Fassion wird sonach der ganze 
ständige Natural= Bezug mit Beisezung des 
Durchschnitts-Preises vorgetragen, die Aus- 
gabe auf dessen Erhebung angeführt, und der 
nach Abzug dieser verbleibende reine Betrag 
im Gelde in der Kolumne ausgeworfen, z. 
B. vom Rentamte N. 15 Schäffel Korn zu 
zfl nach Abzuge des Fuhrlohns pr. 3 fl. und 
der Meßgelder pr. 30 kr. — 115 fl. 30 kr. 
G. 11. Die Bezüge der Pfarrer, Bene- 
fzlaten, und anderer Geistlichen aus den 
Mitteln der Gutsherrn werden durchgängig 
unter der sten Unterabthellung /an standi- 
gem Gehalte von Privaten t ainen 
gebracht. Dieser Position werden soda 
  
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weitern geeigneten einzelnen Abtheilungen mit 
Benennung der einschlaͤgigen Verwaltunge- 
Kassa, aus der die Besoldung fließt, dann 
der Geld= und Natural-Bezüge rc. gegeben. 
B. An Ziusen von den zur Parrei, Ku- 
ratie, Expositur, oder zum Benefizium 
gestifteten Kapitalien. 
G. 12. Unter diese Hauptposition gehören 
diejenigen Kapiralien, deren Zinse nach der 
Verordnung der Srifter zur Sustentation des 
jedesmaligen Pfarrers, Benefiztaten, Kura- 
ten, exponirten Kaplanes rc. bestimmn, und 
deren Verwaltung diesen Pfründengenüssern in 
Folge der Suftungs, Urkunde selbst vorbehal- 
ten worden ist. 
Diese Kapitalien werden in ein Berzeichniß 
gebracht, welches nach dem unter Ziffer II. im 
Formulare beiliegenden Schema hergestellt 
werden muß. Diesem Verzeichniße werden die 
einschlägigen Stifrungs, Urkunden abschriftlich 
beigekegt. Dasselbe bildet sodann die obiger 
Posit#on entsprechende Beilage der Fassion. 
C. Ertrag aus Realitäten. 
G. 13. Jeder Pfarrer, Benefiziat 2c. hat 
über die ihm zur Benüzung überlassenen Rea- 
litcten eine genaue Beschreibung herzustellen: 
welche als Beilage bei dieser Position vor- 
kommen muf. 
Diese Beschreibung beginnt 
I. mit den Gebäuden: 
1. Dem Pfarrhause, wobei angege- 
ben werden muß, ob es der Kirche 
zugehöre, oder nicht, dann wem die 
Baulast obliege? — wie die Bau-
	        
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