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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
IX. Stück. München, Mittwoch den 17. Februar r873.
Allgemeine Verordnung.
(Die Erhebung des Lotterie-Anlehens betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von. Gottes Gnaden König von Baiern.
Wie haben bereits in dem VII. G. der
Veror dnung über die Errichtung der Seaats-
Schuldentilgungs= Kasse vom 20. August
181 1 ) bemerkt, daß, obgleich die ihr über-
wiesenen Fonds mehr als zureichend seyen,
die Tilgung aller Staats. Schulden des Ks-
nigreiches während des festgesezten Zeitrau-
mes von 30 Jahren völlig zu bewerkstelligen,
dennoch diese Kasse in den ersten Jahren, wegen
der sich darin zusammenhäufenden Zahlungen
zrössere Verbindlichkeiten zu erfüllen habe, als
wozu sie der jährliche Betrag erwähnter Fonds
in den Stand seze. Um daher die Unzuläng--
lichkeic der lezten durch ein anderes tempo-
räres Hilfsmitkel zu ersezen, welches ergiebig
genug wäré, die Zahlungs= Verbindllchkeiren
schachter Kasse vollständig zu sichern, fanden
Wir Uns unter dem 24. Februar v. J. ver-
anlaßt, Unserer Staats-Schuldentilgungs-
Kommissten die Eröffnung zweier Lotterie-
Anlehen (eines unverzinslichen von sechs
) Reggsblatt v. J. I8311. St. LV. S. losg.
Millionen, und eines verzinslichen von zwölf
Millionen Gulden) zu bewilligen.
Diese Maßregel hatte jedoch nicht ganz
den erwarreten Erfolg, weil ein grosser Theil
der vermöglichern Unterthanen des König-
reiches sich der Theilnahme an jenen Anlehen
enkzog, und bloß die minder bemittelten eine
vorzügliche Bereitwilligkeit zur freiwilligen
Unterzeichnung auf dieselben zeigten. Gleich-
wohl sezte nicht allein die Staats-Schulden-
tilgungs-Kommission ihre Zahlungen unun-
terbrochen sort, und verminderte dadurch die
baierische Staats-Schuld bedeutend; son-
dern auch die gesamten Ausgaben des or-
dentlichen und ausserordentlichen Staats-
dienstes wurden dabei mit der größten Pünke-
lichkeit und Ordnung bestritten.
Doa aber die gegenwärtige Lage der öf-
sentlichen Angelegenheiten neue Anstrengun-
gen nöthig macht, wozu Wir die Mitwir=
kung Unserer Staats" Schuldentilgungs-
Kasse, jedoch in solcher Art, daß dadurch
die Schuldenmasse des Sraats durchaus nicht
eirhöhere werde, bedürfen, und da genannte
Kasse zugleich in dem Zustande erhalten wer-
den muß, die von ihr eingegangenen Ver-
Neggseblatt v. J. 181. St. XV. S. 45.
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