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ordneten Wir nunmehr auch die Einsendung
der Verzeichnisse der bei jedem Untergerichte
vorgekommenen Generas Untersuchungen und
Kriminal= Requisizionen an. Im Zivilfache
hingegen wurden die Unterbehörden angewie-
sen, statt der bisherigen Rückstands, Ver-
zeichnisse detaillirte Uebersichten der in je--
dem Quartale anhängig gewordenen, oder
aus dem vorigen Quartale übrig gebliebenen
Rechtsstreice einzusenden, aus welchen zugleich
ersehen werden konnte, was das Gericht in
jeder Sache gethan hatee, welche Rechts-
streite ganz oder zum Theile entschieden wor-
den, und welche unerledigt geblieben sind.
Aehnliche tabellarische Uebersichten wurden für
die KonkursProzesse, für JZivil Requistzionen,
Vormundschaften, Verlassenschafts-Verhand-
lungen und andere Gegenstände der nicht
streieigen Gerichebarkeit angeordnet. Hie-
durch erhielten die vorgesezten Gerichtshöfe,
an welche sämtliche Tabellen zur Prüfung
eingesender wurden, genaue Kenntniß nicht
bloß von dem Geschäfts= Umfange einer je-
den Unterbehörde, sondern auch von der Thä-
tigkeit der einzelnen Gerichtsglieder im Rechts-
fache. Wir bestimmten ferner die Termine,
innerhalb deren die Rechtsstreite bei den Un-
tergerichten entschieden, und die Eingaben
der streitenden Theile durch gerichtliche Ent-
schliessungen erlediger werden sollten, (Regie-
rungebl. 1811 St. LVIII. S. 1130) Wir
trugen den Obergerichten auf, jede aus den
Gescha#fts -Tabellen hervorgehende Zögerung
zu rügen, und nach Umständen das bertef-
fende Gerichts-Individuum darüber zu Ver-
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anewortung zu ziehen, und erneuerken die
gesezliche Verordnung, daß jeder säumige
Inquirent nach Maßgabe seiner aus den
Akten erscheinenden Schuld, in die durch
seine Zögerung veranlaßten Untersuchungs-
Kosten verurtheilt werden solle.
Diese Maßregeln, welche von den höhern
Gerichten mit lobenswürdiger Genauigkeie
vollzogen wurden, hatten den erwünscheen Ere
solg. Besonders Unserem Ober-Appellazions=
Gerichte sind Wir das ehrenvolle Zeugniß schul-
dig, daß dasselbe durch seine unausgesezte
Aufsicht, durch die genaue und mühsame Su-
perrevision der Geschäfts. Tabellen und durch
seine hierüber erlassenen zweckmässigen Wei-
sungen die glücklichsten Resuleate für die
Rechrspflege in Unserem Reiche herbeigefäh-
ret hat.
Die vormal so großen und in jeder Tabelle
wiederkehrenden Rückstände sind nicht nur
ganz verschwunden, sondern die laufenden
Rechtsgescháste werden bei den meisten Unter-
Gerichten ohne Nachtheil der nie aus den
Augen zu verlierenden Gründlichkeit, welche
auch durch die angeordneten Qualifikazions=
Bücher (Regierungsbl. 1311 Se. XIII. S.
20 u. folg.) möglichst gesichert ist, gehs-
rig befoͤrdert.
Die unter den vorwaltenden Umständen
so nothwendige strenge Kontrolle, und die
von den Unterbehörden abzulegende Rechen-
schaft ü##er ihre in jedem Quartale geführ-
ten Rechtsgeschäfte hat inzwischen bei diesen
Gerichten, se wie die Revision und Super:
revision auch bei den höhern Justiz-Stellen