Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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ordneten Wir nunmehr auch die Einsendung 
der Verzeichnisse der bei jedem Untergerichte 
vorgekommenen Generas Untersuchungen und 
Kriminal= Requisizionen an. Im Zivilfache 
hingegen wurden die Unterbehörden angewie- 
sen, statt der bisherigen Rückstands, Ver- 
zeichnisse detaillirte Uebersichten der in je-- 
dem Quartale anhängig gewordenen, oder 
aus dem vorigen Quartale übrig gebliebenen 
Rechtsstreice einzusenden, aus welchen zugleich 
ersehen werden konnte, was das Gericht in 
jeder Sache gethan hatee, welche Rechts- 
streite ganz oder zum Theile entschieden wor- 
den, und welche unerledigt geblieben sind. 
Aehnliche tabellarische Uebersichten wurden für 
die KonkursProzesse, für JZivil Requistzionen, 
Vormundschaften, Verlassenschafts-Verhand- 
lungen und andere Gegenstände der nicht 
streieigen Gerichebarkeit angeordnet. Hie- 
durch erhielten die vorgesezten Gerichtshöfe, 
an welche sämtliche Tabellen zur Prüfung 
eingesender wurden, genaue Kenntniß nicht 
bloß von dem Geschäfts= Umfange einer je- 
den Unterbehörde, sondern auch von der Thä- 
tigkeit der einzelnen Gerichtsglieder im Rechts- 
fache. Wir bestimmten ferner die Termine, 
innerhalb deren die Rechtsstreite bei den Un- 
tergerichten entschieden, und die Eingaben 
der streitenden Theile durch gerichtliche Ent- 
schliessungen erlediger werden sollten, (Regie- 
rungebl. 1811 St. LVIII. S. 1130) Wir 
trugen den Obergerichten auf, jede aus den 
Gescha#fts -Tabellen hervorgehende Zögerung 
zu rügen, und nach Umständen das bertef- 
fende Gerichts-Individuum darüber zu Ver- 
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anewortung zu ziehen, und erneuerken die 
gesezliche Verordnung, daß jeder säumige 
Inquirent nach Maßgabe seiner aus den 
Akten erscheinenden Schuld, in die durch 
seine Zögerung veranlaßten Untersuchungs- 
Kosten verurtheilt werden solle. 
Diese Maßregeln, welche von den höhern 
Gerichten mit lobenswürdiger Genauigkeie 
vollzogen wurden, hatten den erwünscheen Ere 
solg. Besonders Unserem Ober-Appellazions= 
Gerichte sind Wir das ehrenvolle Zeugniß schul- 
dig, daß dasselbe durch seine unausgesezte 
Aufsicht, durch die genaue und mühsame Su- 
perrevision der Geschäfts. Tabellen und durch 
seine hierüber erlassenen zweckmässigen Wei- 
sungen die glücklichsten Resuleate für die 
Rechrspflege in Unserem Reiche herbeigefäh- 
ret hat. 
Die vormal so großen und in jeder Tabelle 
wiederkehrenden Rückstände sind nicht nur 
ganz verschwunden, sondern die laufenden 
Rechtsgescháste werden bei den meisten Unter- 
Gerichten ohne Nachtheil der nie aus den 
Augen zu verlierenden Gründlichkeit, welche 
auch durch die angeordneten Qualifikazions= 
Bücher (Regierungsbl. 1311 Se. XIII. S. 
20 u. folg.) möglichst gesichert ist, gehs- 
rig befoͤrdert. 
Die unter den vorwaltenden Umständen 
so nothwendige strenge Kontrolle, und die 
von den Unterbehörden abzulegende Rechen- 
schaft ü##er ihre in jedem Quartale geführ- 
ten Rechtsgeschäfte hat inzwischen bei diesen 
Gerichten, se wie die Revision und Super: 
revision auch bei den höhern Justiz-Stellen
	        
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