Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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III. 
Für die von Gerichtswegen auszustellende 
Veriftkazion jener Zeugnisse darf nicht die 
mindeste Tare erhoben werden. 
Hienach haben sich sämtliche Behörden, 
Aemter und Kassen zu achten. 
München den 12. März 1813. 
Max Jose pph. 
Graf von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhbchsten Befehl 
ber General-Sekretaͤr 
G. von Geiger- 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Belassung des gefreiten Gerichtsstandes wegen 
vorhabender Majorats-Errichtung betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir finden Uns bewogen, den durch 
Entschliessung vom 6. September 1812 
(Regierungsblatt 18712. Stück 40. Seite 
15607, 1568) festgesezten Termin zur Fort- 
dauer des befreiten Gerichtesstandes für die- 
jenigen, welche wegen vorhabender Majorats- 
Errichtung hierum die Bitte gestellet haben, 
weiter, und bis zum r. Jänner 1814 zu 
verlängern, als welcher Termin in Gemäß, 
heit des Edikts über die gutsherrliche Ge- 
richtbarkeit vom 16. August 18723. Para- 
graph 14. (Regierungshlatt 18712. Stück 48. 
Seite 1510.) Unseren General-Kreis-Kom- 
missariaten zur Einsendung der instruirten 
Vorschláge über die Formirung der Herr- 
  
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schafts-Gerichte vorgeschrieben ist. Wir 
lassen diese Termins-Erstreckung mit dem An- 
hange durch das Regierungsblatt bekannt 
machen, daß dieselbe nur auf jene Individuen 
Bezug habe, welchen Wir bisher die Fort- 
dauer des befreiten Gerichtsstandes durch be- 
sondere Cntschliessungen bewilliget haben, und 
daß eine weitere Verlängerung nicht mehr 
statt finden werde. 
München den 0. März 1813. 
Max Josepbfp. 
Graf Reigersberg. 
Luf königlichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretä#r 
Nemmer. 
  
(Die Gräflich -Tassische Ortsgerichts = Errichtung 
Nohrenfels betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir genehmigen die in allerunterthänig- 
sten Bericht des General-Kommissariats im 
Ober-Donau-Kreise vom 13. Hornung die- 
ses Jahrs begutachtete Bildung des Gräflich- 
Tassischen Ortsgerichtes zu Rohrenfels, Land- 
gerichts Reuburg an der Donau, welches 
das Pfarrdorf und Schloß Rohrenfels mie 
der in diesem Steuer-Distrikte gelegenen 
Krellmühle und Fesenmühle, dann die Wei- 
ler Beyern und Isenhofen, zusammen aber 
71 Familien begreife. Das betreffende 
General-Kommissariat hat hiebei Unser 
Edikt über die gutsherrliche Gerichtbarkeit 
vom 16. August 1812 durchgehends in Voll- 
zug zu sezen, die tauschweise abgetretenen 
Jurisdikzions: Hintersasseo des Grafen von
	        
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