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III.
Für die von Gerichtswegen auszustellende
Veriftkazion jener Zeugnisse darf nicht die
mindeste Tare erhoben werden.
Hienach haben sich sämtliche Behörden,
Aemter und Kassen zu achten.
München den 12. März 1813.
Max Jose pph.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhbchsten Befehl
ber General-Sekretaͤr
G. von Geiger-
Bekanntmachungen.
(Belassung des gefreiten Gerichtsstandes wegen
vorhabender Majorats-Errichtung betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir finden Uns bewogen, den durch
Entschliessung vom 6. September 1812
(Regierungsblatt 18712. Stück 40. Seite
15607, 1568) festgesezten Termin zur Fort-
dauer des befreiten Gerichtesstandes für die-
jenigen, welche wegen vorhabender Majorats-
Errichtung hierum die Bitte gestellet haben,
weiter, und bis zum r. Jänner 1814 zu
verlängern, als welcher Termin in Gemäß,
heit des Edikts über die gutsherrliche Ge-
richtbarkeit vom 16. August 18723. Para-
graph 14. (Regierungshlatt 18712. Stück 48.
Seite 1510.) Unseren General-Kreis-Kom-
missariaten zur Einsendung der instruirten
Vorschláge über die Formirung der Herr-
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schafts-Gerichte vorgeschrieben ist. Wir
lassen diese Termins-Erstreckung mit dem An-
hange durch das Regierungsblatt bekannt
machen, daß dieselbe nur auf jene Individuen
Bezug habe, welchen Wir bisher die Fort-
dauer des befreiten Gerichtsstandes durch be-
sondere Cntschliessungen bewilliget haben, und
daß eine weitere Verlängerung nicht mehr
statt finden werde.
München den 0. März 1813.
Max Josepbfp.
Graf Reigersberg.
Luf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretä#r
Nemmer.
(Die Gräflich -Tassische Ortsgerichts = Errichtung
Nohrenfels betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir genehmigen die in allerunterthänig-
sten Bericht des General-Kommissariats im
Ober-Donau-Kreise vom 13. Hornung die-
ses Jahrs begutachtete Bildung des Gräflich-
Tassischen Ortsgerichtes zu Rohrenfels, Land-
gerichts Reuburg an der Donau, welches
das Pfarrdorf und Schloß Rohrenfels mie
der in diesem Steuer-Distrikte gelegenen
Krellmühle und Fesenmühle, dann die Wei-
ler Beyern und Isenhofen, zusammen aber
71 Familien begreife. Das betreffende
General-Kommissariat hat hiebei Unser
Edikt über die gutsherrliche Gerichtbarkeit
vom 16. August 1812 durchgehends in Voll-
zug zu sezen, die tauschweise abgetretenen
Jurisdikzions: Hintersasseo des Grafen von