Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Zug von Plaͤnklern in gleicher Staͤrke, und 
nach der im Art. 5. angegebenen Forma- 
zion. 
C. 2. Der Rittmeister stellt sich auf dem 
rechten Fluͤgel der Eskadron in das erste 
Glied, er kommanditt den ersten Zug: der 
Oberlieutenant als Kommandeur der zwei- 
ten Haͤlfte der Eskadron, bricht dieselbe, 
und kommandirt den dritten, der Wacht- 
meister den zweiten, und ein Sergeant den 
vierten Zug; ein Unterlieutenant steht auf 
dem linken Flügel der Eskadron im ersten, 
und hinter demselben ein Sergeant im zwei- 
ten Gliede. 
G. 3. Die Zugskommandanten führen 
immer ihren, und zwar den naͤnilichen Zug, 
die Eskadron mag rechts oder links abmar= 
schirt seyn; wenn kleinere Abtheilungen ns- 
thig werden, so findet die Abrheilung in 
halbe Züge oder die Bewegung zu vieren 
statt. 
G. 4. Wenn ein Ober: oder Unteroffi- 
zier fehlen sollte, so rückt jedesmal das im 
Range nachfolgende Individuum, falls sol- 
chee die erfoderlichen Fdhigkeiten und Eigen- 
schasten besizt, an dessen Stelle. Dieses 
gilt jedoch nicht von den Dlhzen, welche 
der Unterlieutenant und Sergeant, nach 
obigem, auf dem linken Flügel der Eska- 
dron einnehmen, indem dieselben da nichts 
zu kommandtiren, sondern nur für Erhal- 
tung der Ordnung überhaupt zu sorgen ha- 
ben, folglich im Falle dringenden Bedürf- 
nisses in wicheigere Pldze eingetheilt werden 
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können, indeß Vizekorporaͤle ihre Stellen 
ersezen. Eine Eskadron zaͤhlt (nach Art. 4 
der Verordnung) den Fourier ausgenom- 
men, 13 Ober-- und Unter-Offiziere, und 
darf so viele Vizekorporaͤle fuͤhren, als an 
dieser vollen Zahl der Ober- und Unter- 
Offiziere Subjekte fehlen. 
G. 5. Zu Gefreiten sind solche Chevaux- 
legers auszuwählen, welche, wenn sle auch 
des Lesens und Schreibens nicht kuͤndig seyn 
sollten, doch geschickte, zu muͤndlichen Aus- 
richtungen brauchbare, und im Exerziren 
wohl unterrichtete Leute sind, mithin zu 
Flügelmännern der Züge mit Ruzen verwen- 
det werden können. 
H. 6. Bei dem Plänkler-Zuge stehr dee 
Unterlieutenant auf dem rechten Flügel im 
ersten, eim Korporal hinter ihm, im zwei- 
ten Gliede, der andere auf dem linken Flü- 
gel des Zugs, im ersten, und kommandirt, 
wenn dieser getheilt wird, die zweite Hälfte. 
Der Plänkler= Zug stellt sich bei dem 
Mansvriren fünfzehn Schritte von der Li- 
nie, genau auf das rechts der Eskadron 
befindliche Intervalle, welches eben so viele 
Schritte breit seyn soll. 
Bei Paraden rückt der Plänkler-Zug 
in die Linie, und beim Defiliren sezt er sich 
an die Tete der Eskadron, derselbe bildet, 
wo es nöthig ist, die Avant= und Arrier: 
Garde, die Seiten-Patroutllen der Eska= 
dron, dient zugleich als Reserve, und hat 
die Bestimmung, beim Angriffe einer feind-
	        
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