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Nektisikagion nach den allgemetnen Verschrif-
ten als ökonomische Komplere katastrirt und
eingewerthet worden sind, aber ihrer Natur
nach nicht als eigentlich sogenannte gebun-
dene Bauerngüter angesehen werden
können, die freie Wahl gestatten, ob sie ihre
allenfallsigen Beschwerden über die neuen
Sceuer: Kapitalten dieser Gürer auf dem für
die übrigen Reklamazionen vorgeschriebenen
Wege untersucht und entschieden wissen wol:
len, oder ob sie vorziehen, daß ihre Gürer
als Aggregate walzender Besizungen behan?
delt, und hienach einer neuer Parzial Ein-
werthung unterworfen werden. Ziehen sie
das Lezeere vor, so muß es bei der einschl#-
zigen Finanz= Direkzion angemeldet werdeu.
Diese veranlaßt die neue Parzial= Einwer-
ihung, wo möhlich durch die nämlichen Schäz-
leute, und durch die nämlichen Beamten oder
Kommissärs, welche bei der ersten Katastrie
rung gebraucht worden sind; sie sorgt, daß
die Scházleute über die bereits ausgesproche-
nen Steuer-Kapitalien anderer walzenden
Grundstücke im naͤmlichen Steuer-Distrikte,
und die etwa auf diesen haftenden Lasten ber
lehrt werden, damit sie sonach die Abschaͤzung
der Guts-Parzellen im Verhaͤltnisse zu jenen
bereits bekannten Steuer-Kapitalien, und
unter Ruͤcksicht auf die allenfallsigen Unter-
schiede der Bonitaͤt und Belastung vornehmen
koͤnnen.
Das Gmachun des Beamteen oder Kom-
missaͤrs ist auf die naͤmliche Art zu motiviren,
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wie es nach den bestehenden Borschriften bei
allen walzenden Besizungen geschehen mußte.
Die neu ausgesprochenen Stener-Kapita-
lien für die einzelnen Grundstücke, so wie
für die Oekonomie-Gebäude, in so weit diese
als Wohnhaduser anzusehen sind, werden in
die Steuer-Umschreibebücher eingetragen.
Die Unkosten, welche auf die neue Parzlal=
Abschaͤzung erlaufen, sind von den Gutsbe-
[Vern, welche #iese Abschaäzung begehrt ha-“
ben, zu vergüten. Unsere Finanz-Direkztonen
werden jedoch Sorge tragen, daß hiebet mit
aller möglichen Sparsamkeit verfahren werde.
Won gegenwärtiger Entschließung sind alle
Rentämter und durch sie die Reklamanten
wider das allgemeine Steuerprovisorium von
Unseren Finanz'Direkzionen und der Finanz-
Administrazion des Fürstenthums Baireuth in
Kenntniß zu sezen, zu welchen Wir das Ver-
rrauen haben, daß sie hierin einen neuen Be-
weggrund finden werden, die Untersuchung und
Entscheidung der Reklamazionen auf die eine
oder andere Weise, so viel als möglich, zu be-
schleunigen, damit nicht die fuspendirten
Sceuer-Beträge zu lange als ruhende Ge-
salle in den Rechnungen fortgeschleppt werden
müssen.
München den 15. Jänner 1913.
Max Joseyh.
Grafvon Monegelas.
Jaf Wniglichen allerbdchsten Besehl
der General- Sekretaͤr
.. . G. von Geiger.
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