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Bekanntmachungen.
(Die Verpflegung der durch den Inn -Krels zZie-
henden Armee betreffend.)
Ministerinm derausw igen Am
gelegenhetten.
Auf Befehl Seiner Matestaͤt des ulye,
n Die gettoffenen Verfuͤgungen; wonach dle
zur Verrflegung der aus Itallen nach Nor-
den ziehenden Observazlons-Armee im Inn?
Kreise erfoderlichen Naturallen auf sämtliche
Landgerichte dieses Kreises repartirt und ent-
weder in Natur oder in Geld- Anschlage an diẽ
Marsch-Stazionen geleister, hiebei der Steus
erfuß zur Grundlage genommen, dann dem
Zustikal, Sreuerkapiral ein Drinheitdes Be
ktages als Praecipumnzugerechnet, und die
ser Vortheil jenen Landgerichten überlassen
würde, in welchen die betreffenden Domini-
kal- Renten liegen, erhalten die allerhöchste
Genehmigung mit dem Anhange, daß die
Einsammlung der Relutzions, Becräge von
denjentgen, welche keine Marnral-Aeferungen
leisteten, den Gerichts= Kassterern nach den
ihnen von den Renrämtern zuzustellenden An-
lags-Libellen zu überlassen.;
München den 14. April 4813.
Graf von Montaͤtlas.
Dorch den Miussker
der General-Sekretir
Baumiüller,
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(Die kuͤnftige Weinbelegung detreffend).
Ministertum der Finanzen.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
*' Seine königliche Majestät haben unter
dem 29. v. M. über die künftige Weinbele-
gung solgende Bestimmungen gerroffen, und
sämrliche Mant: und Hallmeer des König
teichs hienach anweisen lassen. «
Ht.Neu-Metathor-demEkzeugnksse
seden laufenden Jahres, wenn sie in den
Monaten Oktober, November, Dezember des-
selben Kalender-Jahres elngebracht werden,
und wenn sie in dem Baadenschen, in der
Schweiz oder im Würzburgischen erzengt wor-
den, und derselben Ursprung gehörig nachgee
wilesen wird, bezahlen vom Sporko Zentner
##5 Kreuzer Konsumo-Mauc, und 45 Kreu-
jer — — dann im Essio to
13 Keeszet “%
Die übrigen süstgen Weine, welche aus
andern, als den obengenannten drei Ländern,
imporrirt werdem? wenn auch die Einfuhr in
den obenerwähntew drei Monaken geschiehr,
haben auf diese Begünstigung keinen An-
spruch.
H. 2. Von Baadner Seeweinen, von
Schweizer-, Friauler, Steierischen,, Vall-
teliner und Etsch Weinen in Fässern, wie
äuch vom Torkel, ist voin Sporko Zentner die
Konsumo-Maut mit 30 Kreuzer, und der
Konsumzions: Aufschlag mit 1 Gulden
zo Kreuzer, dann die Esstto: Gebühr mie
15 Kreuzer zu erholen.