Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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6. Hebraͤische Sprache lehrt 
Professor Mall, nach eigener Sprach- 
behre, woͤchentlich dreimal, von 2 — 3 Uhr. 
7. Die orientalischen Dialekte. r0 
Professor Mall, nach Vater, in. noch 
zu bestimmenden Stunden. 
8. Ueber italiänische Sprache und Literatur, 
mit muͤndlichen und schriftlichen Uebungen 
verbunden, liest 
Professor Drexel, nach seiner italid- 
nischen Anthologie (2 Th. Landsh. bei 
Kruͤll), viermal die Woche, in noch zu be- 
stimmenden Stunden. 
  
II. Positive Wissenschaften. 
  
A. Religionslehre. 
. Die Religionslehre für alle Akademiker 
trägt vor: 
Professor Sailer, nach seinen Grund- 
lehren der Religion (zweite Ausgabe 1813, 
bei Lenener), in den drei ersten Tagen der 
Woche, von 7 — 8 Uhr. 
a. Christliche Moral, die allgemeine und 
angewandte. 
Professor Sailer, nach den Ideen in 
seinen Erinnerungen für junge Prediger (bet 
Lentner 1813), Montags, Dienstags und 
Mittwochs, von ro — 11 Uhe. 
3. Katholische Dogmatik, mit Dogmenzeschichte 
verbunden, sezt fort: 
rofessor Schneider, täglich von 11 
bis 12 Uhr. 
4. Biblische Hermeneutkk. 
Hrofessor Mall, nach Jahn= Mon- 
00 
tags, Dienstags und Mittwochs, von 8 — 
r Uhr. 
5. Patrologie. 
Professor Winrer, nach eigenem Lehr- 
buche, die lezten zwei Tage der Woche, von 
6 — 7 Uhr Morgens. 
6. Katechetik, verbunden mit prakrischen Uebungen. 
Professor Winter, die ersten wei Tage 
der Woche, von 6 — 7 Uhr. 
7. Die vollstaͤndige Pastoral. 
Professor Sailer, nach seinen Vorle- 
sungen aus der Pastoral-Theologie, (bei 
Lentner, dritte Ausgabe, 1812), Donners- 
tags, Freitags und Sonnabends, von 10 
bis 11 Uhr. 
Pastoral-Lehre. 
Professor Fingerlos, nach seinem eigenen 
Lehrbuche, táglich von 11 — 12 Uhr. 
g. Ueber die Geseze der Geschichte, und von ber 
Anwendung derselben auf die Geschichte der 
Vblker der a. W. 2c. 
Professor Zimmer. 
9. Eregese der Briefe des heilsgen Pauluß. 
Professor Mall, Donnerstags, Freitags 
und Sonnabends, von 8 — 0 Uhr. 
B. Rechtswissenschaft. 
1. Eneyklopädle und Methodologie der Rechts- 
wissenschaft. 
Doktor Henke, mit Verweisung auf sei- 
ne Schrift: über das Wesen der Recheswiss 
senschaft und das Studium derselben in 
Teutschland (Negensburg bei Montag und 
Weiß, 1803), zweimal in der Woche, von 
2 — 3 Uhr.
	        
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