Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

611 
auf die bisherigen weiteren Statuten der 
Stadt Regensburg, in den Raths-De- 
kreten vom s. Dezember 1602, — 338. Mat 
1735 — 16. Dezember 1738, und 16. No- 
vember 1774, wodurch das bloße Inhaben 
eines Hausbriefes des Schuldners, wenn 
derselbe noch eine Privat-Verschreibung des- 
selben beigefügt hat, und die von zwel Zeu- 
gen unterschrieben war, dem' (G#lubiger 
bisher ein dingliches Recht einrumen 
konnte. 0 
3. Damie die mit der vonzhendemmru 
Zivil= Gesezgebung verbundene allgemeine 
Errichtung von Hypotheken = Bächern in 
Unserm gesamten Königreiche für den Bezirk 
der Stadt Regensburg erleichtert werde, 
soll bei dem Stadtgerichte daselbst sogleich 
ein Vormerkungsbuch errichtet werden, 
in welchem alle, vom Tage der Kundma- 
chung gegenwärtiger Verordnung an, da- 
selbst errichteten gerichtlichen Instrumente 
über derlei Verträge um liegende Güter 
und dingliche Rechte eingetragen werden. 
Diese Unsere Verordnung wird zur all- 
gemeinen Wissenschaft, Warnung und Rach- 
achtung durch das Regierungeblatt öffentlich 
kund gemacht. 
München den 9. Mai 1813. 
Mar Joseph. 
Graf Reigersberg. 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretär 
Nemmer. 
— 
612 
Bekanntmachungen. 
(Die zur Konkurs-Pruͤfung der katholischen 
Pfarramts-Kandidaten erfoderlichen Seel- 
sorge-Jahre betreffend.) 
Wir Marximilian Josepb, 
bon Sottes Gnaden König von Baiern. 
Auf den Uns erstatteren Vortrag über die 
zum Konkurse der kacholischen Pfarramts- 
Kandidaten erfoderlichen Seelsorge-Jahre 
haben Wir Uns bewogen gefunden, die in 
der allgemeinen Verordnung vom 3o. De- 
zember 1806 (Ragsbl. Ste. VII. vom Jahre 
1807) als Zulaßungs-Vorbedingung gefo- 
derten zehen Seelsorge" Jahre für die Zus 
kunft auf acht in der Art allgemein zu be- 
schränken, daß alle jene inländischen Prie- 
ster, welche die in gedachter Verordnung 
vorgeschriebenen übrigen Bedingungen ge- 
nau erfüllt haben werden, schon nach acht- 
jähriger im Inlaude ausgeübter Seelsorge 
zu den künftigen allgemeinen Prüfungs-Kon- 
kursen der Pfarramts-Kandidaten zugelassen 
werden können. 
Dieses wird hiemit durch das allge- 
meine Regierungsblatt bekannt gemacht. 
Mürchen, den s. Mai 1313. 
em ax Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhchsten Befehl 
der General-Sekretä# 
F. Kobell.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.