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Pfarrei-Erledigungen.
Im Regen-Kreise.
1) Die Pfarrei Vilseck.
Die Pfarrei Vilseck im Landgerichte
Amberg ist durch das Hinscheiden des Pfar-
rers Kaspar Mayer erlediget worden.
Dieselbe zählet in ihrem Umkreise 2583
Seelen. Der Pfarrer bezieht jährlich aus
der Staats: Waldung 24 Klafter Holz,
auUs der Stiftungs-Kasse 380 fl. 17 kr.;
ferner für den Unterhalt der zwet Koopera-
toren 4% fl., und 17 Klafter Brennholz
aus der Gemeinde-Waldung, an Stolge-
fällen 16 fl. 28 kr.; dazu kommt noch der
Ertrag einer kleinen Oekonomie, und die
Benuzung der Gemeindegründe; die bestän-
digen Lasten betragen #11 fl. 3 kr. 3 M.
Im Salzach= Kreise.
) Die Pfarrei Thalgan.
Die Pfarrei Thalgau Landgerichts
Thalgau ist erlediget.
Sie enthält 1832 Pfarrkinder, hat keine
Filiale, und wied von dem Pfarrer nebst
zwei Hilfspriestern versehen. Der Ertrag
derselben beläuft sich nach Abzug aller pass
Kerlichen Kosten einschließig der Stolerträg=
nisse auf 1876 fl.
Patriotische Beiträge
zur
Errichtung elner Invaliden-Anstalt.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Zu dieser wohlthätigen Bestimmung sind
bierorts wieder eingegangen:
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1) Von einem edelmüthigen Patrioten der
nicht genannt seyn will Soo fl. — kr.
à) Von dem königlichen geheimen Kriegs-
Ministerium die durch den Verkauf der
Rangliste für das Jahr 1811 eingegangene,
und nach Abzug aller Kosten übrig geblie-
bene Summe von . 1300 fl. à kr.
München den 18. Mai 1813.
KHoniglicher Kriegs-Oekeonomie=
Rath.
Kraus.
Versch.
Patriotische Beiträge
zur
Unterstüzung der verwundeten und kranken kl-
niglich= baierischen Krieger.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Zu dieser wohlth##igen Bestimmung,
namentlich für die durch empfangene Wun-
den oder Verlust eines Gliedes auf dem
Felde ber Ehre unbrauchbar gewordenen va-
terländischen Krieger, ist aus der Stadt
Weyden eine Wörthische Staats-Aunlehens=
Obligation pr. 50 fl. nebst den Zins= Kou-
pons eingesendet worden.
Ferner ist eingegangen:
1) Von der Nazionalgarde III. Klasse in
der Kreis, Hauptstadt Eichstäde nach Ab-
iug 19 kr. Porto 59 fl. 41 kr.
wovon ein Drittheil den Wittwen und
Waisen der im Felde Gestorbenen zuge-
dacht ist.