Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

  
  
  
  
811 — — 312 
Formular. (Zu g. 4. Seite 795.) 
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Numerh Vor- und 5 483 Des 
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Manuals.Gefangenen, 9t H(nar Strafen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die oberste Leitung der Geschäfte bei den Mi- 
nisterien der auSwärtigen Angelegenheiten, 
der Finanzen und des Innern, während der 
Abwesenheit Seiner Majestät des Königs.) 
Seine Masjestät der König haben bei 
Allerhöchstihrer Abreise nach Baaden, und 
während des Aufenthalts alldort, die oberste 
beitung der Geschäfte bei den Ministerien 
der auswärtigen Angelegenheiten, der Fi- 
nanzen und des Innern dem königlichen ge- 
heimen Staate= und Konferenz-Minister, 
Grasen von Montgelas, in ler Art 
wiederholt übertragen, daß derselbe ermäch- 
tiget seyn solle, die sonst von Allerhöchstih- 
nen unmittelbar zu unterzeichnenden Aus- 
fertigungen in allen Fällen, welche nicht 
Allerhöchstihre besondere Genehmigung er- 
sodern, aus königlicher Speztal- 
Vollmacht zu unterzeichnen. 
München den à4. Juni 1813. 
  
(Die oberste Leitung der Gescháfte des Justig-- 
Ministerium, während der Abwesenheit Seis 
ner Majestät des Kbnigs. 
Seine Majestät der König haben mit- 
tels Kabiners-Schreiben vom 24. d. M. 
Allerhöchstihren geheimen Staats und Kon- 
ferenz= Minister, Grafen von Reigers- 
berg, den Auftrag ertheilt, die oberste 
beitung aller während Höchstihrer Abwesen- 
heit vorkommenden Geschäfte des Justiz= 
Ministerium fortwährend zu besorgen, die
	        
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