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Ober- und Unteroffiziere benachtheiliget
werden.
Eine Kavallerie kann gebildet werden,
wo sich so viele, durch eigene Pferde wohl
berittene Indioiduen finden, als zur Auf-
stellung einer Division von zwei Eskadrons,
einer ganzen oder halben Eskadron, oder
auch nur eines Zuges erfoderlich sind, wes-
wegen alle jene, welche vermög ihres Ge-
werbes Pferde zu halten bensthiget sind, und
hinreichendes Vermögen besizen, zum Ka-
vallerie:Dienst gezogen werden. Eine Die-
vision von zwei Eskadrons darf nur in jenen
Städten errichtet werden, wo noch ein In:
santerie-Regiment von wenigstens drei Ba-
taillons besteht.
Eine Artillerie kann nur da sich bilden,
wo sich wirklich brauchbare Kanonen be-
finden, und zwar nur im Verhltnisse der
Anzahl des Geschüzes. Bei 6 Kanonen
darf eine ganze Kompagnie, bei s und 4
eine halbe Kompagnie, bei 3 und 2 eine
Sekgion bestehen.
Eine Grenadier oder Fusilier Kompagnie
bestehet aus 1 Kapitän, 1 Oberlieutenant,
1 Unterlieutenant, 1 Feldwebel, Ser-
geanten, 4 Korporäle, 1 Pseiffer, : Tam-
bours, dann zum mindesten aus 60 bis höch-
stens 100 Feuergewehren, unter welchen ein
Pienier sich befindet.
Wenn bei dem Ausrücken einige Unter-
ofsiziere zu erscheinen verhindert sind, so
werden ihre Stellen einsweilen durch Vize-
Korporäle, welche aber deshalb keine beson-
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dere Auszeichnung auf der Uniform tragen,
ersezt.
Es ist nothwendig, daß die Grenadiers-
und Fusiliers-Kompagnien, so wie die Es-
kadrons stark gehalten werden, weil beim
Bürger-Militär selten der Fall eintreten
wird, daß die Kompagnie in ihrem ganzen
Stande angrücke, indem gewerbtreibende Bürr
ger öfter durch billige Ursachen am Erschel-
nen gehindert seyn können.
Eine Schüzen= Kompagnie ist eben so
formirt, nur führt selbe keinen Pionier,
und darf ausser der Prima Plana nie über
to Feuergewehre zählen.
Eine halbe Kompagnie oder ein Zug be-
steht aus 1 Oberlieutenane, 1 Unterlieute-
nante, 1 Sergeanten, 4 Korpordlen, 1 Pfeif-
fer, 1 Tambour und 40 bis öo Feuerge-
wehren.
Ein halber Zug oder eine Sekzion be-
steht aus 1 Umerlieutenant, 1 Sergeanten,
2 Korporäle, 1 Tambour, und 22 bis 40
Feuergewehre.
Solche Züge und Sekzions können nur
aus Fusiliers gebildet werden, indem die
Grenadiers und Schüzen nur in ganzen
Kompagnieen und in keinen kleinern Theilen
sormirt werden dürfen.
Eine Ecskadron besteht aus 1 Rittmei-
ster, 1 Oberlieutenant, 1 Unterlieurenant,
1 ersten Wachtmeister, 2 zweite Wachtmei-
ster, 4 Korpordle, 2 Trompeter, und 50
bis höchstens loo Reiter; eine halbe Es-
kadron oder zwei Züge aus 1 Oberlieutenant,