957
die großmuͤthigen Beitraͤge Ihrer beiden koͤ-
niglichen Majestaͤten von 1800 fl. auf 9240 fl.
erhoͤht wird, wobei jedoch die Eintritts-
Gebuͤhren der in der Folge zu ernennenden,
oder in den Ehestand tretenden Advokaten
nicht in Anschlag gebracht wurden, indem
solche in Zukunft keine so ergiebige Quelle
der Einnahme seyn werden, als sie bisher
waren. Ferner geben die der Pensions-An-
stalt zugewiesenen Strafen der Advekaten
nach einem mehrjährigen Durchschnitte eine
nicht unbedeutende Einnahme.
In der jährlichen Ausgabe sind die Ad-
ministrazions = Kosten mit Einschluß des
Post-Porro ungefahr mit zoo fl. anzusezen;
die Penstonirung der gegenwärtig vorhande-
nen 33 Wittwen fodert eine Summe von
300 fl.; jene der 7 doppelten Waisen 252 fl.,
und der 34 einfachen Waisen 816 fl., zus
sammen 5328 fl.
Dieser öffentlich hiemit dargelegte Zu-
stand der königlichen Penssons-Anstalt ge-
währt die beruhigende Aussicht, daß wenig
stens vor der Hand am Ende eines jeden
Rechnungs-Jahres eln bedeutender Kast,,
Ueberschuß vorhanden seyn wird, durch des
#sen verzinsliche Anlegung sich sowohl der
Fond, als die jährliche Einahme d des In-
stituts vergroͤssert.
Muͤnchen den 19. Juli 1813.
Graf Reigersberg.
Durch den Minister
in Abwesenheit des General -Eekretaͤrs
v. Rauffer.
t
958
(Die Organisazion mehrerer Munizipal-Ge-
meinden im Isarkreise betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben unterm
Heutigen allergnddigst geruhet, in den
hiernach solgenden Munizipal = Gemeinden
den hierin namentlich aufgeführten Mu-
nizipal-Räthen in dieser Eigenschaft die al-
lerhöchste Bestätigung zu ertheilen, zugleich
aber zu bestimmen, daß für die Verwaltung
des Kommunal= Vermögens dieser Gemein“
den kein besonderer Beamter bestellt, sondern
diese Funkzion einem Gemeinde= Gliede,
oder einem der Gemeinde ganz, oder zum
Theile angehörigen quieszirenden Diener über-
tragen werden solle.
München den s. Juli 1313.
Graf von Mentgelas.
Dorch den Minister
der Grneral-Sekretär
F. Ko b ell.
Als Munizipät Räthe wurden ernannt:
Im bandgercchte Weilhelm.
In der Stadt Weilheim:
11) der Bürger und Seifensteder Joseph
Drerl;
2) der Bürger und Rorthgaͤrber Jakob
Sereicher:.
3) der Bürger und „Sühuhmacher Georg
Salcher;
4) der Buͤrger und Zinngießer Martin
Schneller.
(67*)