Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

957 
die großmuͤthigen Beitraͤge Ihrer beiden koͤ- 
niglichen Majestaͤten von 1800 fl. auf 9240 fl. 
erhoͤht wird, wobei jedoch die Eintritts- 
Gebuͤhren der in der Folge zu ernennenden, 
oder in den Ehestand tretenden Advokaten 
nicht in Anschlag gebracht wurden, indem 
solche in Zukunft keine so ergiebige Quelle 
der Einnahme seyn werden, als sie bisher 
waren. Ferner geben die der Pensions-An- 
stalt zugewiesenen Strafen der Advekaten 
nach einem mehrjährigen Durchschnitte eine 
nicht unbedeutende Einnahme. 
In der jährlichen Ausgabe sind die Ad- 
ministrazions = Kosten mit Einschluß des 
Post-Porro ungefahr mit zoo fl. anzusezen; 
die Penstonirung der gegenwärtig vorhande- 
nen 33 Wittwen fodert eine Summe von 
300 fl.; jene der 7 doppelten Waisen 252 fl., 
und der 34 einfachen Waisen 816 fl., zus 
sammen 5328 fl. 
Dieser öffentlich hiemit dargelegte Zu- 
stand der königlichen Penssons-Anstalt ge- 
währt die beruhigende Aussicht, daß wenig 
stens vor der Hand am Ende eines jeden 
Rechnungs-Jahres eln bedeutender Kast,, 
Ueberschuß vorhanden seyn wird, durch des 
#sen verzinsliche Anlegung sich sowohl der 
Fond, als die jährliche Einahme d des In- 
stituts vergroͤssert. 
Muͤnchen den 19. Juli 1813. 
Graf Reigersberg. 
Durch den Minister 
in Abwesenheit des General -Eekretaͤrs 
v. Rauffer. 
t 
  
958 
(Die Organisazion mehrerer Munizipal-Ge- 
meinden im Isarkreise betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
  
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben unterm 
Heutigen allergnddigst geruhet, in den 
hiernach solgenden Munizipal = Gemeinden 
den hierin namentlich aufgeführten Mu- 
nizipal-Räthen in dieser Eigenschaft die al- 
lerhöchste Bestätigung zu ertheilen, zugleich 
aber zu bestimmen, daß für die Verwaltung 
des Kommunal= Vermögens dieser Gemein“ 
den kein besonderer Beamter bestellt, sondern 
diese Funkzion einem Gemeinde= Gliede, 
oder einem der Gemeinde ganz, oder zum 
Theile angehörigen quieszirenden Diener über- 
tragen werden solle. 
München den s. Juli 1313. 
Graf von Mentgelas. 
Dorch den Minister 
der Grneral-Sekretär 
F. Ko b ell. 
Als Munizipät Räthe wurden ernannt: 
Im bandgercchte Weilhelm. 
In der Stadt Weilheim: 
11) der Bürger und Seifensteder Joseph 
Drerl; 
2) der Bürger und Rorthgaͤrber Jakob 
Sereicher:. 
3) der Bürger und „Sühuhmacher Georg 
Salcher; 
4) der Buͤrger und Zinngießer Martin 
Schneller. 
(67*)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.