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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XXXXII. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 11. August 1813.
Bekanntmachungen.
(Dle den Wegmachern zustehende Benuͤzung des
in den Strassen-Gräben wachsenden Grases
betreffend.)
Ministegium der Finanzen.
7½.- F
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
In Erwaͤgung der verschiedenen Beschwer-
den, welche die den Wegmachern unterm 4.
Oktober 1805 zugestandene Benüzung des
in den Gräben und an den Seiten der Stras=
sen wachsenden Grases veranlaße hat, und
jenes geringen Ertrages, welchen diese Be-
nüzung, wenn sie ihre Schranken nicht über-
schreitet und der Graswuchs nicht zum
Nachtheile der Strassen in den Grben be-
fördert wird, gewährt; finden Sich Seine
königliche Majestär veranlaßt, die obener-
wähnte allerhöchste Verordnung dahin zu
modifiziren, daß den Wegarbeitern nur dort,
wo die Lage der Strasse die Anlegung der
normalmässigen Gräben zuläße, das Gras
auf der an den Strassen liegenden Graben=
fläche gebühren solle, wogegen das Gras an
der andern Fläche des Grabrns, oder wenn
kein Graben angebracht werden kann, bis
an die Strasse den Adjazenten überlassen
bleiben solle; wonach die Unterbehörden an-
zuweisen sind.
München den 30. Juli 1813.
Graf von Monegelas.
Durch den Mlu#sster
der General= Sekretär
G. o. Geiger.
(Die Geschaͤfts- Tabellen des kdniglichen Ober-
Appellazionsgerichts und der saͤmtlichen Ap-
pellozions- und Ubrigen Gerichte zwelter In-
Kanz für das II. Ouartal 1813 betreffend.)
Ministerlum der Justiz.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die summarische Uebersicht der von dem
königlichen Ober, Appellazionsgerichte, dann
den sämtlichen Appellazions, und zweiter In-
stanz= Gerichten sowohl in dem Kriminal: als
Zivilfache im II. Quartal dieses Jahrs gelel#t
steten Arbeiten, wird durch nachfolgende vier
tabellarlsche Zusammenstellungen zur öffentt
lichen Kenntniß gebracht.
Muͤnchen den 5. August 1813.
Graf Reigersberg.
durch den Minister
der General-Sekretär
von Nemmer.
(ro)