Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Quoten dürfen mittels Obligazionen ab- 
geführt werden, sondern der Betrag soll 
jederzeit in baarem Gelde bezahlt wer- 
den; 
O bis der ganze Zinsenbetrag abgelösec ist, 
wird sich das Dominium ausbrücklich 
vorbehalten, und endlich « 
«z)sollenzwarvieaucdenStaatswacsym 
gen bisher bezogenen Holzrechte, nach 
Zulassung des Waldstandes, mit Aus- 
nahme der dem Forstbestande nachtheilt- 
gen Wetderechte den Befizern ferner über- 
lassen, jedoch, wie sich von selbst ver- 
stehr, der Werth dieses Genusses bel der 
Schäátzung mie in Anschlag gebracht 
werden. 
München den 7. Oktober 1815. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kbniglichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretaͤr 
G. v. Geiger. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Umlage in einigen Orten des Landgerichts 
Troßberg.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nach dem gemeinschaftlichen Antrage Unsers 
General-Kommissariats und Unserer Finanz- 
Direkzion des Isarkreises vom 23. vorigen 
Monats genehmigen Wir, daß von den Ge- 
meinden der Pfarrei Obing, dann von den 
Obmamschaften Pittenhard und Haßwang, 
1278 
Landgerichts Troßberg, welche sich freiwillig 
vermög Protokolls vom 18. und 25. Mat 
dieses Jahres erboren haben, den Wirth 
Rechl von Obing für die statt den Gemein" 
den im Jahre 1 309 bestrittenen Quartiers- 
kosten zu entschädigen, nach dem Steuerfuße 
eine Umlage von 0 kr. 2 pf. von jedem 
Sceuer: Gulden erhoben, und der Betrag. 
von 160 fl. 56 kr. dem genannten Wirthe 
ausgehändiget werde. 
München den 8. Oktober 1613. 
Maxr Josepßp. 
Graf von Moncgelacs. 
Auf konigllchen allerhbchsten Befehl 
der General= Sekretär 
von Baumüller. 
  
(Die Erstreckung der Gerichrbarkelt des Herr- 
schafrsgerichts Zalzkoen über den Drt 
Mannsdorf berreffend.) 
Seine Majestät der König haben in Er- 
wägung, daß das kleine Dorf Mannedorf, 
Landgerichts Pfaffenberg, mit dem Orte 
Buchhausen, im Herrschaftsgerichte Zatzko- 
fen, bisher nur eine Gemeinde bildete, und 
in Quartiers, Vorspanns= und Eleferungs, 
Gegenständen mit lezterwähntem Orte gemein- 
schaftlich behandelt worden, sohin, daß eine 
Trennung beider Orte mit Inkonvenienzen 
verbunden wäre, auf die allerunterthänigste 
Vorstellung des köpiglichen geheimen Staats- 
und Konferenz-Ministers Grasen von Montt 
gelss beschlossen, die Gerichtbarkeit über 
den Ort Mannsdorf, welcher 22 landgerich, 
(go“)
	        
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