Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

1371 
unterrichtet von der Absicht und dem Zwecke 
derselben, die Besorgung der Uebersendung in 
das Ausland von Andern uͤbernehmen, sollen 
mit der Entrichtung von zehn Prozenten des 
ganzen exportirten Geldbetrages der Meß- 
stipendien bestraft werden, die dem naͤmli- 
chen Zwecke, wie der oben O. 2. bestimmte 
Strafbetrag gewidmet werden sollen. 
Gegenwärtige Verordnung lassen Wir zur 
allgemeinen Nachachtung durch das Regie- 
cungsblatt bekanm machen. 
München den d. November 1813. 
darx Josexh. 
Graf von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl. 
der General-Sekretär 
F. v. Kobell. 
  
(Die Konkurrenz für die Kordons-Kosten im 
ehemaligen Inn= und Hausruck= Piertel für 
18 betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nach dem Antrage Unserer Finanz-Di- 
rekzionen des Unter: Donau= und Salzach: 
Kreises, genehmigen Wir, daß in jenen 
Theilen derselben, in welchen das allgemeine 
Steuerprovisorium noch nicht in Anwendung 
gekommen, und der olizel-Kordon noch 
nicht aufgelöst worden ist, zur Deckung der 
auf denselben erlaufenen, und aus der Staats- 
kasse bestrittenen Kosten für das verflossene 
Erats, Jahr 1842 ein Steuerbeischlag mit 
drei Kreuzern von jedem ordinären Steuer- 
  
1372 
Gulden erhoben, und von den einschlägigen 
Reatämrern verrechnet werde. 
Mänchen den 15. Oktober 1813. 
Max Josep. 
Graf von Montgelas. 
Auf könlglichen allerhchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. v. Seiger. 
Pfarreien und Benefizien Erledigungen. 
Im Ober-Donaufkreise: 
1) Die Pfarrei Tagmersheim. 
Die durch die Wersezung des bisherigen 
Pfarrers nach Witcesheim erledigte Pfarrei, 
Tagmersheim ), liegt im Landgerichte 
Monheim, Diszes Sichstäde. Sie enthält 
§560 Seelen. Es befindet sich darin eine 
Schule; der Pfarrer bedarf keines Hilf- 
priesters. 
Die Erträgnisse dieser Stelle belaufen 
sich auf 1178 fl. 33 kr. wovon der größte 
Theil aus Zehenten flieht; die ständigen jähr- 
lichen Ausgaben betragen 60 fl. 46 kr. 
Die Baulast liegt zu 3tel dem Pfarrer, 
und kiel dem allerhöchsten Aerar ob; es 
haften noch 185 fl. als Ueberrest eines ra- 
tifizirten Bauschillings, welchemit jährlichen 
##3 fl. an den abgezogenen Pfarrer abzufüh- 
ren sind, wegen Neubruchzehents, dann we- 
gen Brennholzabgabe bestehen zwei Prozesse 
mit der Gemeinde, ein dritter Rechtsstreie 
mit einem Bauern wegen Zehents ist gleich- 
falls spruchreif. 
E. 109;.
	        
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