Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

1409 
Koͤniglich-Baierisches 
1410 
Regierungsblatt. 
  
LXII. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 17. November 7813. 
  
Allgemeine Verordnung. 
  
(Das Uniforms- Reglement fuͤr das Buͤrger- 
Militaͤr betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern. 
Un Einfoͤrmigkeit und Gleichheit in der 
Uniform und der Bewasfnung bei Unserm 
Bürger-Militär zu erhalten, haben Wir 
für zweckmäßig erachtet, ein Uniforms-Re- 
glement in der Anlage demselben zu geben, 
dessen genaue Befolgung Wir hiemit anbe- 
fehlen, und Unsere General: Kreis, und 
Stadt: Kommissariate, dann Musterungs- 
Kommissäre beauftragen, jede Abweichung 
hievon auf der Stelle zu entfernen, und 
sich hiernach zu achten. 
München den 31. Oktober 1813. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
F. von Kobell. 
Uniforms' Reglement. 
§. 1. Infanterle, Kavallerie und Ar- 
tillerie des königlich baierischen Bürger-Mi- 
litdrs tragen einen dunkelblauen, die Schü- 
zen allein einen dunkelgrünen, bis an die 
Kniekehle reichenden Rock, ohne Klappen 
und Seitentaschen, vorne durch eine Reihe 
von neun Knöpfen geschlossen, mit einem 
Unterfutter von der ndmlichen Farbe. 
I. 2. Der Kragen, die Aermel: Auf- 
schlge, und der Vorstoß find hellblau; der 
Rock schließt sich oben am Halse, und unten 
in der Gegend des Nabels über das dunkel- 
blaue, bei den Schüzen graumelirte, Bein= 
kleid so an, daß weder oben vom Hemde, 
ober Weste, noch uncen von lezterer etwas 
sichtbar wird. 
O. 3. Die Füslliere haben zwei dunkel- 
blaue, hellblau eingefaßte Schleifen für den 
Patrontaschen= Riem, und die Säbel-Kup, 
pel auf den Schultern liegend. 
. 4. Die Kuöpfe sind von weißem Me- 
talle, glatt, und von gleicher Groͤße. 
S. S. Der dreifach aufgestulpte Hut ist 
an den Kanten mit einem Drathe, und star- 
kem schwarzen Bande eingefaße; auf dem- 
selben find weiß kamelgarnene Kordons, und 
die Nazional Kokarde, von gleicher Größe 
und Form, über welche ein weißes Börrchen 
von der Breite eines halben Zolls liegt, und 
(odo)
	        
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