Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

Vierter Abschnitt. 
Allgemeine Verfuͤgungen. 
C. XVII. Den Rentämtern liegt auch in 
diesem Jahre noch die Perzepzion der ein- 
zelnen Steuer= Beträge ob, besonders dort, 
wo die neuen Kataster erst gegen das Ende 
des vorigen oder in den ersten Monaten 
des laufenden Etats-Jahres abgeschlossen 
worden sind, folglich die Hebe Register und 
Umschreibebücher erst-#zt in Ordnung ge- 
bracht werden müssen. Nachdem Wir aber 
fortan wünschen, den Rentämtern die De- 
tail Perzepzion abnehmen, und jeder Steuer- 
Gemeinde überlassen zu können, der Gesamt- 
Berrag eines jeden Steuerzieles nur in Masse 
an das betreffende Rentamt abzuliefern; und 
nachdem Unsere Finanz-Direkzionen bereits 
hinreichende Gelegenheit gehabt haben, ihre 
Ansichten durch die Erfahrung zu berichti- 
gen; so befehlen Wir ihnen hiemit, läng- 
stens bis Ende des Monats Junt 1813 ihre 
zutachtlichen Berichte über diesen Gegen- 
stand an die Steuer= und Domainen-Sekzion 
Unseres geheimen Finanz Ministeriums zu 
erstatten, welche sodann ihren umständlichen 
Antrag darüber vorzulegen hat. 
C. XVIII. Wir wollen ferner alles das- 
jenige, was Wir im vorigjährigen Steuer= 
Mandate von F. XVI. bis XIX. einschlüssig 
verordnet haben, so angesehen wissen, als 
wenn es hier wörtlich wiederholt worden wäre. 
C. XIX. Wegen den Ausständen wollen 
Wir die Finanz-Direkzionen nicht nur wie- 
derholt an Unsere Verordnung vom 10. Au- 
zust 1810 angewiesen haben, sondern befeh- 
10 
len ihnen auch hiemit, die Steuer Rachlaß- 
Eibelle in Zeiten anfertigen zu lassen, dieselben 
nach Einlauf ungesäumt zu prüffen, sodann 
zur definitiven Bescheidung an Unsere Mi- 
nisterial-Steuer= und Domainen-Sekzion ein- 
zusenden. 
S. XX. Da im Steuerwesen in kurzer 
Zeic die vorige Verwirrung und Ungleichheie 
wieder eintreten müßten, wenn nicht die vor- 
geschriebenen Steuer-Umschreibebücher in der 
gehörigen Ordnung und Vollständigkeit fort- 
geführet würden, so versehen Wir Uns zu 
den Finanz -Direkzionen, daß sie von nun 
an bei allen Amts Visitazionen hierüber be- 
sondere Einsicht nehmen lassen, die in die- 
ser Beziehung wahrgenommenen Gebrechen 
auf der Stelle zu heben suchen, und diesje- 
nigen Rentbeamten, welche sich hierinn Un- 
ordnung oder Nachldssigkeit zu Schulden kom- 
men lassen, Uns unfehlbar anzeigen werden. 
6. XXI. Eine vorzügliche Aufmerksam- 
keit verdienen endlich im laufenden Etats- 
Jahre die Reklamazionen über die provisori, 
sche Steuer-Rektifikazion. Wir befehlen da- 
her Unsern Finanz-Direkzionen, einerseits 
die Unterthanen über diesen Gegenstand zur 
Vermeldung unnöchiger und kostspieliger Um- 
wege durch die untergeordneten Aemter hin 
reichend belehren zu lassen, in Fdllen, wo die 
Begründung der Reklamazlonen über zu hohe 
Besteuerung zweifelhafrist, mehr der Billigkeit 
als der Strenge Geher zu geben, die Unter- 
suchung und Enescheidung der Reklamazionen, 
so viel an ihnen liegt, möglichst zu beschleu- 
nigen, und überhaupts mit jener Unbefan-
	        
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