Züchtigungsrecht der Lehrer. 391
nicht sowohl der Eintragungsakt, der Zeitpunkt des
Vollzugs selbst, sondern der Moment des Anbringens
des Gesuches, auf welches die
Eintragung erfolgt. Eine Mehrheit eingetragener
Pfandrechte ordnet sich also stets nach der Reihenfolge
ihrer Präsentationsgiffern. Da nun aber diese
Zahl an die Spitze jedes Eintrags im Grundbuche
zu stellen ist, so ergiebt schon der erste Blick
in das Buch die Auskunft über die Rangstellung
der Hypothek’“). Falls mehrere Gesuche, welche
dasselbe Grundstück betreffen, gleichzeitig eingelangt
sind, so ist dies im Buche durch einen Beisatz auszudrücken,
welcher zugleich die Ranggleichheit der
betreffenden Eintragungen wahrt).
· W. Henle.
Züchtigungerecht der Lehrer.
Zu der Abhandlung in Nr. 22 der Bl. f. RA. 1888
S. 348 theilt uns Herr Staatsanwalt Wunderer
in Landshut berichtigend mit, daß die dort erwähnte
Entschließung der k. Regierung von Nlederbayern
vom 7. Mai 1872 durch die Ennschliehung derselben
Regierung vom 20. Februar 1883 (Kr. A. Bl. für
Niederbayern 1883 S. 181) ausdrücklich aufgehoben
ist und daß diese neuerliche Regierungsentschließung
vom 20. Februar 1883 ganz auf dem Standpunkte
der Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern
für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 9. Februar
1883 steht, beziehungsweise diese wiedergiebt.
Urkunden und endlich die Bezeichnung des Eintrags
als Einverleibung (Eintrag) oder Anmerkung (Vormerkung).
Jeder Eintrag erhält seine Ordnunggund
Postzahl. — Exner, österr. Hyp.-R. S. 27, 31,
62, 176.
17
* Bgl. Erxner a. a. O.
8 G. B. G.; 5 % 9. 45 'a. O. S. 176