Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LIII. Band. (53)

Züchtigungsrecht  der  Lehrer.  391

nicht  sowohl  der  Eintragungsakt,  der  Zeitpunkt  des
Vollzugs  selbst,  sondern  der  Moment  des  Anbringens
  des  Gesuches,  auf  welches  die
Eintragung  erfolgt.  Eine  Mehrheit  eingetragener
Pfandrechte  ordnet  sich  also  stets  nach  der  Reihenfolge
  ihrer  Präsentationsgiffern.  Da  nun  aber  diese
Zahl  an  die  Spitze  jedes  Eintrags  im  Grundbuche
  zu  stellen  ist,  so  ergiebt  schon  der  erste  Blick
in  das  Buch  die  Auskunft  über  die  Rangstellung
der  Hypothek’“).  Falls  mehrere  Gesuche,  welche
dasselbe  Grundstück  betreffen,  gleichzeitig  eingelangt
sind,  so  ist  dies  im  Buche  durch  einen  Beisatz  auszudrücken,
  welcher  zugleich  die  Ranggleichheit  der
betreffenden  Eintragungen  wahrt).
·  W.  Henle.

Züchtigungerecht  der  Lehrer.

Zu  der  Abhandlung  in  Nr.  22  der  Bl.  f.  RA.  1888
S.  348  theilt  uns  Herr  Staatsanwalt  Wunderer
in  Landshut  berichtigend  mit,  daß  die  dort  erwähnte
Entschließung  der  k.  Regierung  von  Nlederbayern
vom  7.  Mai  1872  durch  die  Ennschliehung  derselben
Regierung  vom  20.  Februar  1883  (Kr.  A.  Bl.  für
Niederbayern  1883  S.  181)  ausdrücklich  aufgehoben
ist  und  daß  diese  neuerliche  Regierungsentschließung
vom  20.  Februar  1883  ganz  auf  dem  Standpunkte
der  Entschließung  des  k.  Staatsministeriums  des  Innern
für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten  vom  9.  Februar
  1883  steht,  beziehungsweise  diese  wiedergiebt.

Urkunden  und  endlich  die  Bezeichnung  des  Eintrags
als  Einverleibung  (Eintrag)  oder  Anmerkung  (Vormerkung).
  Jeder  Eintrag  erhält  seine  Ordnunggund
  Postzahl.  —  Exner,  österr.  Hyp.-R.  S.  27,  31,
62,  176.

17
*  Bgl.  Erxner  a.  a.  O.
8  G.  B.  G.;  5  %  9.  45  'a.  O.  S.  176