Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Königlich-Baierisches

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Regierungsblatt.

 

XXII.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Samstag  den  3.  Juni  1815.

 

 

Verordnung.

 

(Die  Befugniß  der  Ortsgerichte  zu  Ediktalladungen
  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Baiern.

Nach  Unserm  organischen  Edikte  vom  16.
August  1812  J.  86.)  sind  den  Ortsgerichten
nur  jene  Handlungen  der  unstreitigen  Gerichtbarkeit
  eingeräumt,  welche  einer  vorläufigen
Instrukzion  zum  Behufe  einer  richterlichen
Verfügung  oder  eines  nachfolgenden  richterlichen
  Dekrets  nicht  bedrfen.  Die  Ortsgerichte
  find  demnach  nicht  befugr,  eine  Ediktalladung
  zur  Amortizirung  von  Urkunden,
bel  Abwesenden  oder  Verschollenen,  desgleichen
  zum  Verständniß  eines  Schuldners  mie
seinen  Gläubigern,  unter  Androhung  eines
Rechte  Nachtheiles  zu  erlassen.  Es  bleibt  jedoch
  den  Ortegerichten  unbenemmen,  bei
Testaments  Publikazionen  und  Verlassenschafts
  Behandlungen  die  Abwesenden  oder
Unbekannten  öffentlich  ohne  Androhung  eineo
  Reche  Nalhihells  vorzuladen,  und  bei
derselben  Nechterscheinen  in  ihren  Verhand- 



—.

»)  Rigobi.  vom  FJ.  1612.  S.  1505—  155.  resbec.

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lungen  auf  geeignete  Weise  einzuschreiten.

Hiernach  ist  sich  zu  achten.  München  den
27.  Mai  r815.

Max  Joseph.
Graf  Reigersberg.
Auf  königlichen  allerhöchsten  Befehl
der  General  Sekretär
von  Nemmer.

 

Pfarreien  Erledigungen.

·  Im  Mainkreise:
1)  Die  Pfarrei  Neuckenroth.

Durch  den  am  25.  Aprilel.  J.  erfolgten
Tod  des  Pfarrers  Georg  Bauerschmidt  ist  die
katholische  Pfarrei  Neuckenroth  im  Landgerichte
  Teuschniz  im  Dekanate  Rothenkirchen
erlediget  worden.  Die  Pfarrei  zaͤhlt  860
Seelen.  Der  Pfarrer  hat  keinen  Hilfspriester,
  auch  keine  Filial  zu  besuchen.  Der
Ertrag  der  Pfarrei  berechnet  sich  an  Geld
und  Naturalien  auf  die  Summe  von  82  fl.,
die  Lasten  betragen  2c0  fl.

2)  Die  Pfarrei  Reundorf.

Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Helldorfer
ist  die  Pfarrei  Reundorf,  im  Candgerichte
  Bamberg  II.,  und  dem  Dekanate  Hallerndorf
  erlediget  worden;  der  Bezirk  dieser

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