Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Etze lwang, im Dekanate Sulzbach, erledi- 
get worden. Mit dieser Pfarrei sind die 
Filial- Pfarreien Kirchenreinbach, und 
Ernhüll verbunden. 
Die Amtsverhaͤltniße siud in dem Kir- 
chen Jahrbuche Seite 195 naͤher erlaͤutert. 
Der BesoldungsErtrag ist nach der neue- 
sten Fassion mit Inbegriff der auf 249 fl. 
berechneten Accidental Einkuͤnfte zu 725 fl. 
angegeben. 
5) Die Pfarrei Königstein. 
Die katholische Pfarrei Königstein 
ist durch die Beförderung des Pfarrers 
Georg Hallers auf die Pfarrei Kemnach 
erlediget worden. Sie zählt in ihrem Bes 
zirke 830 Seelen, welchen der Pfarrer al- 
lein vorstehr. 
Die jährlichen Renten fließen aus dem 
Ertrage der Widumgründe zu 226 fl., der 
Zehenden zu 747 fl., des Handlohns zu 
So fl., und der Stolgefälle zu ra# fl. 15 kr., 
und bestehen ferner in einem Betrage aus dem 
Kirchen Vermoͤgen zu 13 fl. 15 kr. und 16 
Klaftern weichen Holzes aus der Staatswal- 
dung. Die bestimmten jaͤhrlichen Abgaben 
belaufen sich auf 94 fl. 22 kr. Die Hfarr- 
Gebände befinden sich in gurem baulichen 
TZustande. 
1) Die Pfakrei Penting. 
Die Pfarrei Penting, im königlichen 
Landgerichte Neunburg vorm Wald ißs durch 
  
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die Versezung des Pfarrers Johann Georg 
Winklers erlediget worden. 
Die Bevölkerung derselben belauft sich 
auf 1o3z Seelen. 
Die jährlichen Renten bestehen in dem 
Ertrage der Widumgründe zu oo fl.; der 
Zehenden zu 4272 fl. 17 kr.; der Stolge= 
fälle, einschlüßig der gestifteten Messen 
“zu 19° fl. 27. Ausser den Steuern be- 
slehen die übrigen ständigen Lasten iu à2 fl. 
14 kr. 
Im FIsarkreise: 
5) Das Beneßzium zu Neufahrn. 
Das Kurat= Schulbenefzium zu Neu- 
fahrn, königlichen Landgerichts Freising, 
mit einen Total Ertrage von circa 105 fl. 
§3 kr. 3 dl., wird erlediger. 
Sümtliche dazu qualiftzirte ständische 
und Mendikanten Klosterpensionisten werden, 
unter einem Termine von 3 Wochen zur 
Bewerbung gegen gehörige Nachweisung 
ihrer Qualifkation zur Seelsorge und den 
Schulunterrichte mit dem Anhang, aufgeso- 
dert, daß denselben von ihren respec. Pen- 
sionen 200 fl. belassen werden. 
(Das Ortégericht Hauzenstein betr. ffend.) 
Seine königliche Majestät genehmigten 
auf den Antrag der königlichen Finanz Di- 
rektion des Regenkreises dem Apvpellarions. 
gerichto Prdsidenten Freiherrn von Reich- 
lin, zu Hautenstein, im Landge-
	        
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