Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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(No.  1009.)  Allerhöchste  Kabinetsorder  vom  1  1ten  Juni  1826.,  wegen  Anberaumung
eines  definiktiven  Präklusiotermins  zur  Anmeldung  und  Justifikation  der
Kriegesschulden  in  den  Regierungs-Departements  Posen  und  Bromberg.

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JIch  habe  in  Meiner,  wegen  Regulirung  der  Kriegesschulden  der  Regierungs-Departements
  Posen  und  Bromberg,  unterm  27  ten  September  1823.  erlassenen
  Order,  die  Beibringung  der  Beläge  auch  nach  dem  zur  Anmeldung  der  Forderungen
  festgestellten  Praklusivtermine  gestattet,  um  den  Gläubigern  zu  gehériger
  Begründung  ihrer  Ansprüche  die  erforderliche  Zeit  zu  lassen.  Da  jedoch,
nach  Ihrem  Berichte  vom  16ten  Mai  d.  J.,  noch  gegenwaärtig  viele  Gläubiger
die  der  Anmeldung  nicht  beigefügt  gewesenen  Beläge  einzureichen  verabsäumt,
viele  andere  aber,  deren  Forderungen  vom  Departemental-Aktor  zurückgewiesen
worden,  sich  hierauf  nicht  weiter  erklärt  und  die  Instruktion  der  Sachen  nicht
nachgesucht  haben;  so  bestimme  Ich:  daß  jeder  noch  nicht  prakludirte  Inhaber
einer  Forderung,  welche  nach  Meiner  Order  vom  27  llen  September  1823.  liquidationsfähig
  ist,  verpflichtet  seyn  soll,  binnen  drei  Monaten  und  spätestens  bis
zum  isten  November  d.  J.,  die  noch  nicht  eingereichten  Belage  beizubringen,
auch  die  Instruktion  und  Feststellung  seines  Anspruchs  nachzusuchen,  wogegen
auf  später  beigebrachte  Belage  und  geschehene  Anmeldungen  zur  Feststellung  keine
Rücksicht  genommen,  vielmehr  dasjenige,  was  innerhalb  der  Frist  an  Belädgen
nicht  beigebracht  wird,  als  ungültig  und  jeder  zur  Feststellung  nicht  angemeldete
Anspruch  als  erloschen  betrachtet  werden  soll.  Ich  überlasse  Ihnen,  Sorge  zu
tragen,  daß  die  Bekanntmachung  des  Termins  zeitig  durch  die  betreffenden  Amtsblätter
  erfolge.  -

Berlin,  den  11ten  Juni  1826.

Friedrich  Wilhelm.

An
den  Staatsminister  v.  Schuckmann.

 

(No.  1010.)