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Signate richtet sich nach der Numer I. ge-
gebenen Vorschrist. Die Rähe bringen ih-
1e Signate zur Sizung innerhalb des demn
Untergerichten hiefür in der Verordnung vom
17. September 1811 (Regierungsblart St.
IVIII. Nr. 1.) bestimmten Termins. Die
Vorstände der Senate sind verbunden, sie
nach der Sizung zu prüfen, und bis zum
nächsten Sizungstage zu erledigen. Der Pr-
stde'n ist im Verhinderungsfalle befuge, die-
se Prüfung einem Direktor, welcher keinen
Senat dirigirt hat, zu übertragen. 8) Die
vom Verstande genehmigteu Signate wer-
den dem Sizungs Protokolle, jedoch mit
dem ausdrücklichen Beisaze „Signates
nachträglich angehängt.
IV. Alle Urtheile samt Entscheidungs-
Gründen sollen in dem Senate, worin sie
beschlossen wurden, abgelesen, und in An-
sehung des Inhalts von den Votanten ge-
nehmiget, sodann nach Numer II. in Re-
vision genommen werden. Das Ablesen der
Aufsäze in Pleno ist auf jene Sachen be-
schränkt, welche im Plenum berathen wur-
den. Die Droponenten können in einfachen
Sachen das Urtheil samt Enescheidungs-
gründen schon bei dem Vortrage zur Ses-
Hson bringen, und gleich nach dem Beschlusse
ablesen; aber ausserdem sollen sie das Ur-
cheil samt Enescheidungs-Gründen bis zur
nächsten Sizung aufgesezt haben, und in
derselden zur Genehmigung vorlesen.
V. Von den Vorständen erwarten Wir,
daß sie ferner wie bioher die Sizungs Pro-
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tokolle, welche sie durch ihre Untersch rife ne-
ben der Uneerschrift des Prokokollfy#hrenden
Sekretärs zu beglaubigen haben, genau
durchgehen, und auf deren getreue Ueber-
einstimmung mit den gefaßeen. Beschlüssen
sehen werden.
VI. Da die Direktoren durch gegenwär-
tige Anordnung neben den übrigen, ihnen
als Direktoren obliegenden Arbeiten einen
neuen für das Ganze wichtigen Wirkungs-
kreis erhalten haben, so sollen denselben
kunftig ohne ihre Einwilligung keine Quar-
tal Akten von dem Prästdenten zugetheile
werden.
München den ro. September 1816.
Max Joseph.
Graf Reigersberg.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl.
Der General Sekretär
von Nemmer.
Bekanntmachungen.
(Die Aufnahme in das Georgianum für das
Jahr 1813 betreffend.)
Seine königliche Majestät haben un#erm
20. Juli, ro. und 317. August dieses Jahrs
nachbenannten Kandidaten den Eintritt in das
Georgianische Klerikal Seminar zu Landshut
für das künftige Studien Jahr allergnddigst
bewilliget.
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