Metadata : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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len,  und  sich  desfalls  schrifilich  legitimiren  koͤnnen,
  mit  sittlich  und  körperlichen  Eigenschaften
Bgabr,  das  Zutrauen  der  Gemeinde  sich  erworben,
  des  geldusigen  Lesens  und  Schreibenc
kundig,  von  guten  Begriffen,  und  nicht  über
40  Jahre  alt  sind,  in  disse  Lehre  mit  den
benöthigten  Unterhaltokosten  von  48  Gulden,
dann  mit  einem  obrigkeitlichen  An=  und  Aufnahmzzeugnisse
  in  Zeiten  hieher  abgesender
werden.  München  den  15.  Jänner  1807.
Königliche  Landes-Direktion.

Frepherr  von  Weichs.
«  Raßhofer.

 

 

(Die  Leitung  der  Baͤche  und  kleinen  Fluße  betreffend.)
In  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs.

Zu  den  größten  Hindernissen  der  Kultur
gehört  offenbar  der  noch  sehr  vernachlässigte
Rinnsal  der  Bäche  und  kleinen  Flüße,  durch
deren  zahllose  Krümmungen  vieles  Erdreich
verschwendet,  und  Ueberschwemmungen  und
Möser  veranlaßt  werden.

Obwohl  diese  Nachtheile,  und  ihre  Ursachen
  von  den  anliegenden  Bewohnern  selten
mißbannt  werden,  so  treten  doch  meistens
kleinliche  Hindernisse  in  den  Weg,  welche
das  Geradeleiten  der  Gewisser  verhindern.
Hieher  gehdren:  Die  Fischerrechte,  —  die  Widersprüche
  derjenigen,  deren  Gründe  durchschnitten
  werden  sollen,  —  und  hauptsächlich
der  Mangel  des  nöthigen  Zusammenwirkens
aller  Adjazenten.

Alle  diese  Hindernisse  können  durch  die
Aufmerksambeir  der  Polizeybehörden  auf  diesen
  wichtigen  Gegenstand,  und  durch  ihre

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Einleitungen  zum  Entwurfe,  und  zur  Ausfübrung
  eines  zweckmäßigen  Planes  beseitiget
  werden.

In  dieser  Hinsicht  wird  dem  königlichen
Landrichter  zu  Wasserburg  von  Gröller
das  besondere  Wohlgefallen  über  das  Verfahren
  zu  erkennen  gegeben,  wodurch  derselbe
die  Geradeleitung  der  sogenannten  Achen
bep  Albaching,  mittelst  Konkurrenz,  und
mit  Zufriedenheit  aller  betheiligten  Unterthanen
  eingeleitet  hat.

Auch  dem  Ortspfarrer  Johann  Küäser,
welcher  die  Aufmerbsamkeit  des  königlichen
Landgerichtes  auf  jene  für  die  genannte  Gegend
  sehr  wichtige  Angelegenheit  zuerst  rege
machte,  wird  das  besondere  Wohlgefallen
hierüber  zu  erbennen  gegeben.

Die  Fischerepen,  welche  in  solchen  Fällen
etwa  Nachtheil  leiden,  müssen  dem  höheren
Staatszwecke  weichen,  wie  die  Jagd  ben
dem  Austrocknen  der  Möser,  und  die  Weiden
bey  der  Kultur  öder  Gründe;  und  es  wird
daher  genehmigt,  daß  das  Seiftgeld,  welches
  der  Fischer  zu  Albaching  jährlich  mit
à1  Gulden  an  das  bönigliche  Rentamt  zu
entrichten  hatte,  wegen  des  Verlustes  an
der  Fischerey,  auf  die  Hälfte  herabgeseht
werde.  München  dem  20.  November  1806.

Königliche  Landes-Direktion.

Frepherr  von  Weichs.
Schießl.

 

Besörderungen.
Seine  Majestät  haben  den  Kapitularen  des
ehemaligen  Domstiftes  zu  Eichsrärt  und  nun-