Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

487

Formular  E.  Sicherheitsleistung  mittelst  Stellung  von  Bürgen.

R.  Dberamt

Gemeinde
Sicherheitsleistungs-Urkund
Sicherheitsleistungs-Urkunde.

Nachdem
durch
vom
zum  .
bestellt  worden  sst,  in  welcher  Eigenschaft  derselbe
für  alle  Ansprüche  d  N.„velche  aus  seinen  Handlungen  oder  Unterlassungen

  in  diesem  seinem  Dienstverhältniß  ar  an  Kapital  und  Zinsen,  sowie  an  gerichtlichen  und  außergerichtlichen
  Kosten  der  Ermittlung  des  Schadens  und  Gellendmachung  des  Anspruchs  erwachsen,
eine  Sicherheit  von  ..  .  .  .  Al  mit  Worten
leisien  soll,  und  nachdem  die  Leisiung  dieser  Sicherheit  durch  Stellung  zweser  Bürgen  gestattet  worden  isi,
so  macht  jeder  der  Unterzeichneten  sich  verbindlich,  bis  zu  der  angegebenen  Höhe  der  Sicherheitsleistung  für

die  bezeichneten  Ansprüched  .aus  der  Verwaltung  des  genannten  Beamten  als  Bürge
und  Selbstschuldner  unter  Verzicht  auf  die  Eintede  der  Vorausklage  zu  haften.
„den  109

In  Kraft  unserer  Unterschriften

Die  Aechtheit  der  vorstehenden  Unterschriften  beurkundet
den  19

Durch  den  unterzeichneten  Gemeinderath  wird  hiemit  bescheinigt,  daß  die  gesiellten  Bürgen  und
Selbstschuldner

1)  ein  der  Höhe  der  zu  leistenden  Sicherheit  entsprechendes  Vermögen  besitzen  und
2)  ihren  Wohnsitz  im  Inland  haben.

f.,  den  19

Der  Gemeinderath