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Negierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 26. April 1880.
Inhalt.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend das Verzeichniß der höheren Lehranstalten,
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen der provisorisch berechtigten Anstalten. Vom 30. März 1880. — Verfügung
des Steuerkollegiums, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer für das
; 1. April 1880 ;
Etatsjahr zu#-Ms-1551— Vom 16. April 1880.
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Gekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend das Verzeichniß der
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung
für den einfährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — dehgleichen der provisorisch berechtigten
Anstalten. Vom 30. März 1880.
Nachstehend werden die von dem Reichskanzler in Nro. 13 des Centralblattes für
das deutsche Reich erlassenen Bekanntmachungen vom 24. März 1880, betreffend das
Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; —
deßgleichen der provisorisch berechtigten Anstalten, zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 30. März 1880.
Für den Staatsminister des Innern: Der Kriegsminister:
Bätzner. Wundt.