Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

  
Ar. 192. 1019 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 1. Dezember 1915. 
    
    
   
   
2. 
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Großviehhäute und Kalbfelle. (2) Be- 
kanntmachung, betreffend Musterung der österreichischen und ungarischen 
sowie der bosnisch-herzegowinischen Landsturmpflichtigen. (3) Bekannt- 
machung, betreffend Einschränkung des Fleisch= und Fettverbrauchs. 
  
11. Abteilung. 
— —— 
(1) Bekanntmachung vom 29. November 1915, betreffend Großviehhäute und 
Kalbfelle. 
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden General= 
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom 23. d. Mts., betreffend Höchst- 
preise von Großviehhäuten und Kalbfellen, wird hiermit zur allgemeinen Kennt- 
nis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord- 
nung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu über- 
wachen. 
Schwerin, den 29. November 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
256
	        
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