Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

1028 Nr. 193. 1915. 
Belkianntmachung. 
  
Die rechnerischen Unterlagen für die Nachprüfung des zur Zeit gültigen Prämien- 
tarifs der Versicherungsgenossenschaft der Privatfahrzeug= und Reittierbesitzer sind durch 
den Krieg so stark beeinflußt worden, daß sie für eine anderweite Festsetzung des Tarifs 
nicht meß maßgebend sein können. Das Reichsversicherungsamt hat deshalb den durch 
Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts vom 10. Dezember 1913 (Amtliche 
Nachrichten des RVA. 1913 Seite 792) veröffentlichten, am 31. Dezember 1915 
ablaufenden 
Prämientarif der Versicherungsgenossenschaft der 
Privatfahrzeug= und Reittierbesitzer 
auf Grund des § 804 der Reichsversicherungsordnung bis auf weiteres verlängert. 
Berlin, den 24. November 1915. 
Das Reichsversicherungsamt. 
Abteilung für Unfallversicherung. 
Dr. Kaufmann. 
(2) Bekanntmachung vom 1. Dezember 1915, betreffend Wirk= und Strickwaren- 
lumpen sowie Abfälle der Wirk= und Strickwarenherstellung. 
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden General- 
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend 
Beschlagnahme, Veräußerung und Verarbeitung von wollenen und halb- 
wollenen Wirk= und Strickwarenlumpen und von wollenen und halb- 
wollenen Abfällen der Wirk= und Strickwarenherstellung, wird hiermit zur 
allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord- 
nung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu über- 
wachen. 
Schwerin, den 1. Dezember 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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