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Nr. 198. 1915.
Klasse B. Gegenstände aus Reinnickel").
1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie
beispielsweise Koch= und Einlegekessel, Marmeladen= und Speiseeiskessel
Fruchtkocher, Servierplatten, Pfannen, Backsormen, Kasserollen, Kühler,
Schüsseln usw.-);
Kuchenschüsseln für Küchen,
Backstuben, Vorratsräume
und Anrichteräume in
Speisebetrieben
Küchensiebe
Kühler für Küchen, Back-
stuben, Vorratsräume und
Anrichteräume in Speise-
betrieben
Litermaße
Lotmaste
Läffel, die in Küchen und Back-
stuben verwendet werden
Marmeladenkessel
Marzivankneifer
Maschinentöpfe
aße
Mehlschaufeln
Mebkamnnen
Milchkannen für Küchen, Back-
stuben und Vorratsräume
ocher
Milchkrüge für Küchen, Back-
stuben und Vorratsräume
Milchseiher
Milchtöpfe für Küchen, Back-
stuben und Vorratsräume
Milchtransportkannen
örser
Nanyfkuchenformen
Nelsankaf#erollen
Nudelkessel
Olkannen
Omelektnfannen
Omelektwender
Pastetenausstecher
Nalfetenelsen
Nastetenfarmen
Rastetenkästen
Nastetenränber
Nastotentrichter
Retroleumkannen
Rfannen aller Art
Nfannkuchennfannen
Pfannkuchenkessel
Pichelsteiner Kasserollen
Plafond
Plat à sauter
Vlumpuddingformen
Pommes-Anna-Kasserollen
Puddingformen
Art
Küchen und
in Speise-
Schmartänfe
Schneckenyfannen
S#
Schönf= und Schaumläffel
Sch###fkellen
Schuffeldecken
Schüsseln
Selber aller Art
Servlerbretter, auch solche
von Tee= und Haffeegarni-
turen und Rauchservice
Servloraeschirre (keine Tafel-
aeräte)
Sernierkasserollen
Sornlerplatten
Slebe
Snargelkocher
Speiseeiskessel
Tablette
Servierbretter)
zum Gebrauch in
und Speisebetrieben
(nicht Teemaschinen)
Küchen und
Viehkessel
Waffeleisen
Wannen
Waschservice
Wasserbadkästen
Walserbecher
Wassereimer
Waßerkannen (Münchener
Wassereimer)
Wasserkästen für Küchen und
Anrichteräume in Speile-
betrieben
Wasserkessel
Wasserkrüge für Küchen und
Anrichteräume
Wasserschöpfer
Waseriönfe fur Küchen und
Anrichteräume
jedoch nicht
Weinkühler
solche in oder
un
Weinkühler- für Nrival-
ständer haushaltungen
9 In dieser Verordnung sind unter Reinnickel auch Legierungen mit einem Nickelgehalt von
90 v. H. und höher verstanden.