302 Nr. 49. 1915.
(8) Bekanntmachung vom 21. Mai 1915, betreffend den Zusammenschluß von
Kommunalverbänden.
Die Kommunalverbände ritterschaftlicher Kommunalverband im Aushebungsbezirk
Malchin und Domanialamt Stavenhagen, welche sich durch übereinstimmende Beschlüsse
zusammengeschlossen haben, sind nach Ziffer II der Bekanntmachung vom 3. April 1915
—. Rbl. Nr. 50 — als ein Kommunalverband anerkannt, dessen Vertretung nach außen
dem Kommissar des ritterschaftlichen Kommunalverbandes im Aushebungsbezirk
Malchin zusteht.
Schwerin, den 21. Mai 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
(9) Bekanntmachung vom 21. Mai 1915, betreffend den Zusammenschluß von
Kommunalverbänden.
Die Kommunalverbände Stadt Ribnitz, Domanialamt Ribnitz, Klosteramt Ribnitz,
ritterschaftlicher Kommunalverband im Aushebungsbezirk Ribnitz und Stadt Marlow,
welche sich durch übereinstimmende Beschlüsse zusammengeschlossen haben, sind nach
Ziffer II der Bekanntmachung vom 3. April 1915 — Rbl. Nr. 50 — als ein Kom-
munlverband anerkannt, dessen Vertretung nach außen dem Magistrat zu Ribnitz
zusteht.
Durch Verfügung vom 7. d. Mts. waren die Kommunalverbände Stadt Ribnitz,
Domanialamt Ribnitz, Klosteramt Ribnitz und ritterschaftlicher Kommunalverband im
Aushebungsbezirk Ribnitz bereits als ein Kommunalverband anerkannt.
Schwerin, den 21. Mai 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
(10) Bekanntmachung vom 21. Mai 1915, betreffend Ausbruch und Erlöschen
der Maul= und Klauenseuche.
Die Maul= und Klauenseuche ist ausgebrochen:
1. in den Domanialdörfern:
Leussow, Amts Grabow,
Bäerzo Amts Grabow,
elbensande, Amts Ribnitz,
2. auf dem Domanialdpachthofe Allerstorf, Amts Ribnitz,