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Großherzogtum Mecklenburg · Schwerin.
Amtliche Beilage.
Ar. 50.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 29. Mai 1915.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Geländeerwerb aus dem Grundbesitz des
Königlich Preußischen Eisenbahnfiskus auf der Stadtfeldmark Ludwigs-
lust. (2) und (3) Bekanntmachungen, betreffend den Zusammenschluß
von Kommunalverbänden. (4) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch
der Pferderäude in Güstrow. (5) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch
und Erlöschen der Maul= und Klauenseuche.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
(1) Bekanntmachung vom 22. Mai 1915, betreffend Geländeerwerb aus dem
Grundbesitz des Königlich Preußischen Eisenbahnfiskus auf der Stadtfeldmark
Ludwigslust.
Nach Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, § 1 Absatz 2, ist auf
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig
erkannte Verlegung des Einfahrgleises auf Bahnhof Ludwigslust der Erwerb von
2712 qm Geländeflächen aus dem Grunrdbesitz des Königlich Preußischen Eisenbahn-
fiskus auf der Stadtfeldmark Ludwigslust genehmigt worden.
Die zu erwerbenden Flächen aus den Grundstücken Nr. 1331, 1347 b und 1351/2b
der Stadtfeldmark liegen westlich der Bahnstrecke Dömitz—Ludwigslust zwischen den
Stationen 31,2 —+ 50 und 31,5—50.
Schwerin, den 22. Mai 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.
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