308 Nr. 50. 1915.
(2) Bekanntmachung vom 26. Mai 1915, betreffend den Zusammenschluß von
Kommunalverbänden.
Die Kommunalverbände Domanialamt Neustadt und Stadt Neustadt, welche sich durch
übereinstimmende Beschlüsse zusammengeschlossen haben, sind nach Ziffer II der Be-
übereinstimme vom 3. Auss 1915 — Rbl. Nr. 50 — als ein. Kommunalverband an-
erkannt, dessen Vertretung nach außen dem Großherzoglichen Amt zu Neustadt zusteht.
Schwerin, den 26. Mai 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
(3) Bekanntmachung vom 26. Mai 1915, betreffend den Zusammenschluß von
Kommunalverbänden.
Die Kommunalverbände Stadt Malchow und Klosteramt Malchow, welche sich durch
übereinstimmende Beschlüsse zusammengeschlossen haben, sind nach Ziffer II der Bekannt-
machung vom 3. April 1915 — Rbl. Nr. 50 — als ein Kommunalverband anerkannt,
dessen Vertretung nach außen dem Magistrat zu Malchow zusteht.
Schwerin, den 26. Mai 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
(4) Bekanntmachung vom 25. Mai 1915, betreffend Ausbruch der Pferde-
räude in Güstrow.
uf dem Hausgrundstück Pferdemarkt Nr. 38 in Güstrow ist die Pferderäude aus-
gebrochen.
Schwerin, den 25. Mai 1915.
(5) Bekanntmachung vom 26. Mai 1915, betreffend Ausbruch und Erlöschen
der Maul= und Klauenseuche.
Die Maul- und Klauenseuche ist ausgebrochen:
1. in den Domanialdörfern:
Penzin, Amts Bützow,
Zehlendorf, Amts Güstrow,
Teschow, Amts Bukow,
Wendisch-Wehningen, Amts Dömitz,
Grebs, Amts Dömitz,