Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 54. 1915. 335 
II. Abreilung. 
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() Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Kaufleuten August und 
Walter Burth, Inhaber der Firma Hr. Burth, zu Schwerin den Titel als Hof- 
lieferanten zu verleihen geruht. 
Schwerin, den 28. Mai 1915. 
(2) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Dachdecker Lübcke zu 
Malchow die Verdienstmedaille in Bronze zu verleihen geruht. 
Schwerin, den 6. Juni 1915. 
(3) Der Gutspächter Heinrich Bünger zu Netzeband ist zum Schiedsmann zur 
Abschätzung von Wildschaden im IV. Bezirk des Amtsgerichtsbezirks Röbel bestellt 
worden. 
Schwerin, den 7. Juni 1915. 
Im Mecklenburgischen Kontingent haben die nachstehenden Personalverände- 
rungen stattgefunden: 
Es sind befördert: 
die Fähnriche Eggerß, von Huth Billig im Meccklenburgischen Füsilier- 
Regiment Nr. 90 Kaiser Wilhelm, Hake, Riff, Crépin, Biermann, Pentz 
im Mecklenburgischen Jäger-Bataillon Nr. 14, von der Lancken, von Lücken, 
Wenck (Hans-Heinrich), Graf von Bernstorff, Clewe, von Tigerström im 
1. Mecklenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 17 zu Leutnants, vorläufig ohne Patent; 
die Unteroffiziere von Bülow-Trummer, von der Lühe im Meclen- 
burgischen Grenadier-Regiment Nr. 89, Fiedler im Mecklenburgischen Füfilier- 
Regiment Nr. 90 Kaiser Wilhelm zu Fähnrichen; 
der Oberveterinär beim Mecklenburgischen Feldartillerie-Regiment Nr. 60 Kirsch 
zum Stabsveterinär. — · 
Die Hauptleute von Marses im Mecklenburgischen Grenadier-Regiment Nr. 89 
und Keil im Mecklenburgischen Füsilier-Regiment Nr. 90 Kaiser Wilhelm sind aus 
dem dere ausgeschieden und im Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt 
angestellt. « 
Der Fähnrich im Garde-Schützen-Bataillon Misgeld ist unter Beförderung 
##n neutnant, vorläufig ohne Patent, in das Mecklenburgische Jäger-Bataillon Nr. 14 
ersetzt. 
Dem Major im Mecklenburgischen Grenadier-Regiment Nr. 89 von Alt- 
Stutterheim ist mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der 
Regimentsuniform der Abschied bewilligt. 
Schwerin, den 2. Juni 1915. 
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Mit dieser Nr. 54 wird ausgegeben: Nr. 70 des Reichs-Gesetzblatts von 1915.
	        
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