870 Nr. 61. 1915.
(2) Bekanntmachung vom 26. Juni 1915, betreffend Einziehung von Tetanus-
Serum.
Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 6
224 bis 235 einschließlich und 237 bis 243 einschließlich aus den Höchster
Farbwerken sowie
87 und 89 aus den Behringwerken in Marburg
sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer vom 1. Juli 1915 ab zur Einziehung
bestimmt worden und dürfen nicht mehr abgegeben werden. Es wird hierbei gleichzeitig
darauf hingewiesen, daß nunmehr sämtliche Tetanus-Sera aus den Höchster Farb-
werken bis Nr. 243 einschließlich, sowie aus den Behringwerken in Marburg bis Nr. 89
einschließlich aus dem Verkehr zurückgezogen sind; ausgenommen hiervon sind die
Trocken sera Nr. 178, 206 und 223 der Höchster Farbwerke, sowie Nr. 86 und 88 der
Behringwerke.
Schwerin, den 26. Juni 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Medizinalangelegenheiten.
Im Auftrage: Mühlenbruch.
(3) Bekanntmachung vom 26. Juni 1915, betreffend Einziehung von Diphtherie-
Serum.
Dioyhtherie-Sera. mit den Kontrollnummern: »
1457 bis 1521 aus den Höchster Farbwerken,
313 bis 315 aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt,
317 bis 344 aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in
Hamburg,
245 bis 247 einschließlich aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin,
46 bis 57 einschließlich und 59 bis 65 einschließlich aus dem Sachsischen
Serumwerk in Dresden
sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 1. Juli
1915 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt worden
und dürfen nicht mehr abgegeben werden. Es wird hierbei gleichzeitig darauf hinge-
wiesen, daß nunmehr lämtliche Dihhtherie-Heilsera bis zu den zuletzt angegebenen Kon-
trollnummern aus dem Verkehr zurückgezogen sind.
Schwerin, den 26. Juni 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Medizinalangelegenheiten.
Im Auftrage: Mühlenbruch.