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Nr. 26. 1915.
Seite 4 unter 1 a) Sprengstoffe A. Sprengmittel. I. Gruppe
Wa) Güter verzeichnis. Vor „Rivalit" wird eingeschaltet
„Rhenanit“
Ebenda wird hinter „Faviersche Sprengstoffe“ eingeschaltet „För-
der-Sicherheitssprengstoff H auch mit angehängten Zahlen
oder Buchstaben.“"
Eeite 10 daselbst unter 4 wird das „Sicherheitssprengpulver der
vereinigten Köln-Rottweiler Pulverfabriken“ hinter dem mit „Rot-
pulver“ beginnenden Absatz eingeordnet.
Seite 12 2. Gruppe b. Güterverzeichnis. Statt „Miedzi-
ankit 1“ ist zu setzen: „Miedziankit I. Egelit und Kiesel-
bacher Chloratsprengstoff.“
Ebenda wird hinter „Peragon“ eingefügt: „Perdorfit".
Ebenda wird hinter „Permonit A“ angefügt: „sowie Gesteins
Leonit.“
Ebenda wird in dem mit „Wetter Persolit“ beginnenden Absatz
hinter den Worten „oder Zahlen“ angefügt: „sowie Neu
Leonit.“
Seite 32 unter Ib 5 Verpackung. In (2) wird im ersten Satz
hinter den Worten „die Sprengladungen unter a“ eingefügt: „und
die Landminen unter d.“
Seite 52 unter II. Selbstentzündliche Stoffe. Güterverzeichnis.
Ziffer 2. Hinter „Amorpher (roter) Phosphor“ wird eingefügt:
„Phosphorsesquisulfid“.
II. Diese Zusatzverordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gegeben durch Unser Staatsministerium.
Schwerin, den 12. Februar 1915.
Friedrich Franz.
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb.