704 Nr. 119 1915.
(2) Bekanntmachung vom 29. November 1915, betreffend die Prülfungs-
* kommission für Nahrungsmittel-Chemiker.
In die Prüfungskommission für Nahrungsmittel-Chemiker, welche ihren Sitz in Rostokk
hat, sind auf das Kalenderjahr 1916
1. für die Vorprüfung:
Landgerichtsrat Sanneg zu Rostock als Vorsitzender,
Geheimer Hofrat Professor Dr. Michaelis,
Geheimer Hofrat Professor Dr. Falkenberg,
Professor Dr. Kümmell,
2. für die Hauptprüfung:
Landgerichtsrat Sanneg als Vorsitzender,
Geheimer Hofrat Professor Dr. Michaelis,
Geheimer Medizinalrat Professor r. Pfeiffer,
Geheimer Hofrat Professor Dr. Falkenberg
vom unterzeichneten Ministerium in Gemäßheit des § 1 Absatz 2 der Verordnung vom
7. September 1894, betreffend die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker, berufen
worden.
Stellvertreter des Vorsitzenden ist für die Vorprüfung und für die Hauptprüfung
der Oberlandesgerichtsrat Schmidt zu Rostock.
Schwerin, den 29. November 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Medizinalangelegenheiten.
Im Auftrage: Mühlenbruch.
(3) Bekanntmachung vom 8. Dezember 1915, betreffend Berbot von Flut
blättern gegen das staatlich anerkannte Heilverfahren.
Die in Nr. 165 des Korpsverordnungsblattes für das IX. Armcekorps von 1915 vel-
öffentlichte Bekanntmachung des stellvertretenden kommandierenden Generals vom
27. November 1915, betreffend Verbot von Flugblättern gegen das staatlich anerkannte
Heilverfahren, wird nachstehend zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 8. Dezember 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Medizinalangelegenheiten.
Im Auftrage: Mühlenbruch.