708 Nr. 120. 1915.
3. der Klosterhauptmann Georg von Flotow auf Stuer zum zweiten
Deputierten für die nächsten 4, Jahre
bei der mecklenburgischen Kreisdirektion wiedergewählt worden.
Diese Wahlen haben die Landesherrliche Bestätigung gefunden.
Schwerin, den 9. Dezember 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im, Auftrage: Zickermann.
(2) Bekanntmachung vom 10. Dezember 1915, betreffend Einziehung von
Tetanus-Serum.
Tetanus-Serum mit den Kontrollnummern 223 und 273 aus den Behringwerken in
Marburg ist wegen Mangels an Keimfreiheit zur Einziehung bestimmt worden und darf
daher nicht mehr abgegeben werden.
Schwerin, den 10. Dezember 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Medizinalangelegenheiten.
Im Auftrage: Mühlenbruch.
(3) Bekanntmachung vom 11. Dezember 1915, betreffend Warnung vor dem
Ankauf und der Verwendung von „Springnol“.
Von der Firma W. Bauhoff in Hannover wird zum Frischhalten von geräuchertem
Schinken, Speck und Dauerfleischware ein Fliegen= und Madenschutzmittel unter dem
Phantasienamen „Springnol“ in den Handel gebracht, das in der Hauptsache aus einer
Alaunlösung besteht. Da Alaun ein starkes Atzmittel für alle Schleimhäute ist und durch
Wässern nur schwer dem Fleilch wieder entzogen werden kann, so wird vor dem Ankauf
und der Verwendung des Springnol und ähnlicher aus Kalialaun oder anderen
aäiuminiunwerbindungen bestehenden Mitteln zur Haltbarmachung von Lebensmitteln
Schwerin, den 11. Dezember 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
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Im Auftrage: Mühlenbruch.