Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

708 Nr. 120. 1915. 
3. der Klosterhauptmann Georg von Flotow auf Stuer zum zweiten 
Deputierten für die nächsten 4, Jahre 
bei der mecklenburgischen Kreisdirektion wiedergewählt worden. 
Diese Wahlen haben die Landesherrliche Bestätigung gefunden. 
Schwerin, den 9. Dezember 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im, Auftrage: Zickermann. 
(2) Bekanntmachung vom 10. Dezember 1915, betreffend Einziehung von 
Tetanus-Serum. 
Tetanus-Serum mit den Kontrollnummern 223 und 273 aus den Behringwerken in 
Marburg ist wegen Mangels an Keimfreiheit zur Einziehung bestimmt worden und darf 
daher nicht mehr abgegeben werden. 
Schwerin, den 10. Dezember 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Medizinalangelegenheiten. 
Im Auftrage: Mühlenbruch. 
(3) Bekanntmachung vom 11. Dezember 1915, betreffend Warnung vor dem 
Ankauf und der Verwendung von „Springnol“. 
Von der Firma W. Bauhoff in Hannover wird zum Frischhalten von geräuchertem 
Schinken, Speck und Dauerfleischware ein Fliegen= und Madenschutzmittel unter dem 
Phantasienamen „Springnol“ in den Handel gebracht, das in der Hauptsache aus einer 
Alaunlösung besteht. Da Alaun ein starkes Atzmittel für alle Schleimhäute ist und durch 
Wässern nur schwer dem Fleilch wieder entzogen werden kann, so wird vor dem Ankauf 
und der Verwendung des Springnol und ähnlicher aus Kalialaun oder anderen 
aäiuminiunwerbindungen bestehenden Mitteln zur Haltbarmachung von Lebensmitteln 
Schwerin, den 11. Dezember 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
M dizi langel h iten 
O □ 
Im Auftrage: Mühlenbruch. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.