Das Offizierkorps als Gefolgschaft. 137
auch in allen anderen romanisch- germanischen Staaten lebendig
war. Die stehenden Armeen sind gebildet worden bei uns
im 17. Jahrhundert; in Brandenburg- Preußen durch den
Großen Kurfürsten, der eine Reihe zersplitterter Landschaften
geerbt hatte, von Preußen bis zum Rhein, und nun einen
Staat errichtete vermöge eines einheitlichen Beamtentums
und einer einheitlichen Armee. Auch seinem Sohn, Friedrich
Wilhelm lI. und Friedrich dem Großen dienten die Offiziere,
wie die Mannschaften nicht als dem Landesherrn, sondern
als ihrem Kriegsherrn. Es kommt dabei nicht darauf an, ob
einer Preuße oder Brandenburger oder Pommer oder aus
sonst einer Landschaft ist, er braucht gar nicht einmal ein
Deutscher zu sein, sondern er tritt in den Dienst irgendeines
großen Kriegsherrn, in diesem Falle des brandenburgisch- preußischen,
und widmet sich ihm durch ein Treugelöbnis,
ihm, nicht dem Staat. Zum Staat hat der Soldat
des 17. und 18. Jahrhunderts nur eine mittelbare Beziehung,
weil nämlich sein Kriegsherr auch der Souverän
dieser oder jener Landschaft ist. Aber der, dem die Armee
dient, das ist der, dem sie die Treue geschworen hat, und was
er auch immer für politische Ziele verfolge, die gehen die Armee
nichts an. Diesen persönlichen Kriegsdienst wird man noch
besser verstehen, wenn man ihn noch weiter durch die Jahrhunderte
der deutschen Geschichte verfolgt. Wir können
zurückgehen bis in die Urzeiten, wo uns Cäsar und Tacitus Germanische Geschildern,
daß der deutsche Fürst umgeben ist von einem folgschaft und
Gefolge besonders tapferer Krieger, die ihn in die Schlacht
begleiten, bei denen das Gesetz gilt, daß es die größte
Schande ist, aus der Schlacht zurückzukehren, wenn der
Fürst gefallen ist. Das Gefolge kämpft für den Fürsten,
der Fürst für den Sieg. Dieses eigentümliche Kriegertreuverhältnis,
das wir übrigens nicht bloß bei den Germanen,