Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 66. 333 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
  
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 3. Mai 1915. 
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekonntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 
22. April 1915 über die Vornahme einer Erhebung der Vorräte von 
Getreide und Mehl am 9. Mai 1915. 
  
II. Abteilung. 
—„ — 
(1) Bekanntmachung vom 1. Mai 1915 zur Ausführung der Bundesrats- 
verordnung vom 22. April 1915 über die Vornahme einer Erhebung der Vor- 
räte von Getreide und Mehl am 9. Mai 1915. 
Zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 22. April 1915 über die 
Vornahme einer Erhebung der Vorräte von Getreide und Mehl am 9. Mai 
1915 — RGl. S. 241 — werden die folgenden Bestimmungen erlassen: 
J. 
Die Erhebung erfolgt ortschaftsweise und zwar im Großherzoglichen 
Domanium, im städtischen Gebiet und im Gebiet der Klosterämter durch die 
Gemeindevorstände, in den nicht gemeindlich verfaßten Ortschaften dieser 
Gebiete durch die Ortsvorsteher und im Gebiet der Ritterschaft durch die 
Ortsobrigkeiten. 
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