Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar. 67. 887 
9 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 8. Mai 1915. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekonntmachung, betreffend Einschränkung des Pferdehandels. 
(2) Bekanntmachung, betreffend Erhebung der Vorräte von Kartoffeln 
am 15. Mai 1915. 
  
II. Abteilung. 
... 
(1) Bekanntmachung vom 6. Mai 1915, betressend Einschränkung des 
Pferdehandels. 
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden Generalkom- 
mandos des IX. Armeekorps zu Altona vom 30. v. Mts. wird hierdurch zur 
allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Überwachung gemäß Ziffer 5 sowie die Erteilung der Erlaubnis 
nach Ziffer 6 der Bekanntmachung liegt den Bezirkskommissaren der 
12 Aushebungsbezirke ob. Bei der ÜUberwachung des Pferdehandels haben 
die Ortspolizeibehörden die Bezirkskommissare zu unterstützen. 
Schwerin, den 6. Mai 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
87
	        
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