Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 1. 1 
Regierungs-Blatt 
für dag 
Großhersogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 6.-Januar 1915. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Gnadenerweise zugunsten von Personen, 
die wegen Verletzung der Wehrpflicht oder unerlaubter Auswanderung 
verfolgt werden oder verurteilt sind. #(2) Bekanntmachung, betreffend 
Anderung der Postordnung. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 31. Dezember 1914, betreffend Gnadenerweise zu- 
gunsten von Personen, die wegen Verletzung der Wehrpflicht oder unerlaubter 
Auswanderung verfolgt werden oder verurteilt sind. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu genehmigen geruht, daß 
die Versäumnis der dreimonatigen Frist, die in den Verordnungen vom 
5. September 1914 — Rol. Nr. 88 S. 549 — und vom 8. September 1914 
— Rbl. Nr. 89 S. 553 — vorgesehen ist, kein Hindernis der Begnadigung 
sein soll, wenn die Einhaltung der Frist nicht ausführbar war. 
Schwerin, den 31. Dezember 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium. 
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb.
	        
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