638 Nr. 110. 1915.
me. Bezeichnung
Nr. .
7Destillations-uudEximktiousappth
Blasen, Kessel mit Destillierhaube, Kolonnen, Dephlegmatoren, Konden-
satoren, Erkallionsanparale sbaterien, *t ). Gef
- eizvorrichtungen, Kühlröhren, Kühlschlangen, Gefrierzellen, Etagen-
* Kühl ane Wier, Krche und eeehnen Keisschlatgen ui.- *9
. tige Gegenstände und Apparate, wie Feuerbüchsen, Kessel, Bottiche, Zylinder
Sonf h Sthberann 5 en en Tiegel, t
Trockenschränke, Trockenbleche usw. sowie kleinere Gegenstände wie
Flaschen, Kannen, Kasserollen, Teller, Becher, Schöpfer, Hämmer, Löt-
kolben usw.“).
10 Kohrleitungen, Verbindungsstücke, Hähne, Ventile usw.).
11| Auslleidungen (z. B. von Bottichen), Beschläge, Einfassungen usw.).
12 Siebe, Filter, gelochte Bleche, Zentrifugentrommeln usw.“).
Ausnahmen sind in § 4 genannt.
g 3.
Von der Verfügung betroffene Personen, Gesellschaften usw.
Von dieser Verfügung werden betroffen:
a) alle gewerblichen Unternehmer und Firmen, in deten Betrieben die in § 2
aufgeführten Gegenstände erzeugt, gebraucht oder verarbeitet werden,
soweit die Vorräte sich in ihrem Gewahrsam dder bei ihnen
unter Zollaufsicht befinden;
b) alle Personen und Firmen, die solche Gegenstände aus Anlaß ihres Wirt-
schaftsbetriebes, ihres Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbes wegen für
sich oder für andere in Gewahrsan haben, oder wenn sie sich bei ihnen
unter Zollaussicht befinden;
e) alle Kommunen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Verbände, Guts-
bezirke, in deren Betrieben solche Gegenstände erzeugt, gebraucht oder ver-
arbeitet werden, oder die solche Gegenstände in Gewahrsam haben, soweit
die Vorrätesich in ihrem Gewahrsam oder bei ihnen unter gol--
aufsicht befinden;
4) Personen, welche zur Wiederveräußerung oder Verarbeitung durch sie
oder andere bestimmte Gegenstände der in § 2 aufgeführten Art in Ge-
wochrsam genommen haben, auch wenn sie im übrigen kein Handelsgewerbe
.„ Die ausgeführten Bezeichnungen haben eine allgemeine Bedeutung. Es find somit sämt-
liche Fertigfabrilate gemeint, die in den einzelnen Gewerben und Betrieben eventuell mit anderen
spczisischen Fachausdrücken belegt werden.