Nr. 125. 1915. 713
Mit tiefer Dankbarkeit gedenkt heute und immerdar das Vaterland seiner
Kämpfer, derer, die todesmutig dem Feind die Stirne bieten, derer, die wund
oder krank zurückkehrten, derer vor allem, die in fremder Erde oder auf dem
Grunde des Meeres vom Kampfe ausruhen. Mit den Müttern und Bätern,
den Witwen und Waisen empfinde ich den Schmerz um die Lieben, die
für das Vaterland starben.
Innere Stärke und einheitlicher nationaler Wille im Geiste der Schöpfer
des Reichs verbürgen den Sieg. Die Deiche, die sie in der Voraussicht er-
richteten, daß wir noch einmal zu verteidigen hätten, was wir 1870 errangen,
haben der größten Sturmflut der Weltgeschichtegetrotzt. Nach
den beispiellosen Beweisen von persönlicher Tüchtigkeit und nationaler Lebens-
kraft hege ich die frohe Zuversicht, daß das deutsche Volk die im Kriege erlebten
Läuterungen treu bewahren, auf den erprobten alten und auf vertrauensvoll
betretenen neuen Bahnen weiter in der Bildung und Gesittung rüstig vorwärts
schreiten wird.
Großes Erleben macht ehrfürchtig und im Herzen fest. In heroischen
Taten und Leiden harren wir ohne Wanken aus, bis der
Friede kommt. — Ein Friede, der uns die notwendigen militärischen,
politischen und wirtschaftlichen Sicherheiten für die Zukunft bietet und die
Bedingungen erfüllt zur ungehemmten Entfaltung unserer
schaffenden Kräftein der Heimat und auf dem freien Meere.
So werden wir den großen Kampf für Deutschlands Recht und Freiheit,
wie lange er auch dauern mag, in Ehren bestehen und vor Gott, der unsere
Waffen weiter segnen wolle, des Sieges würdig sein.
Großes Hauptgquartier, den 31. Juli 1915.
Wilhelm I. R.
(2) Bekanntmachung vom 30. Juli 1915 zur Ergänzung der Bekanntmachung
vom 18. Juni 1915 (Rbl. Nr. 94), betreffend die Anmeldepflicht für Ausländer.
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß das stellvertretende
Generalkommando am 19. Juli (III. c. 72216/7608) die Meldepflicht aus der
Anordnung vom 7. Juni (III. 56432; Rbl. Nr. 94) auf die Angehörigen der
OÖsterreichisch-Ungarischen Monarchie und der Türkei ausgedehnt har.
Schwerin, den 30. Juli 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.