Metadata: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 213. 1559 
Regierungs-Blatt 
Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, sden 30. November 1918. 
  
  
Inhalt. 
(1) Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken. 
(2) Bekanntmachung, betreffend Wahlen zu den Bürgervertretungen. (3) Bekannt- 
machung, betreffend Petroleum. (4) Bekanntmachung, betreffend Eisenwirtschaft und 
Bautenprüfstellen. (5) Bekanntmachung, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Ver- 
braucher von mindestens 10 t Kohle, Koks und Briketts monatlich im Dezember 1918. 
(6) Bekanntmachung, betreffend Absatz von Grünkohl und Dauerweißkohl. (7) Bekannt- 
machung, betreffend Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung übertragbarer 
Krankheiten anläßlich der Demobilmachung. (8) Bekanntmachung, betreffend die An- 
legung von Mündelgeld bei der Ersparnisanstalt in Grabow, städtische Sparkasse. 
  
(1) Bekanntmachung vom 27. November 1918 über den Verkehr mit landwirt- 
schaftlichen Grundstücken. 
In Beihalt des § 9 der Bundesratsverordnung vom 15. März d. J. über 
den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken (Rl. S. 123) wird fol- 
gendes bestimmt: 
81. 
Außer aus den im § 3 Ziffer 1—5 der Bundesratsverordnung aufgeführ- 
ten Gründen kann die Genehmigung versagt werden, wenn 
a) das Grundstück von einer Behörde, Gemeinde oder gemeinnützigen 
Ansiedlungsgesellschaft für Zwecke der inneren Kolonisation geeignet 
erachtet oder bereits in Aussicht genommen ist und durch die vor- 
gängige Veräußerung an einen Dritten die Durchführung einer solchen 
Aufteilung erschwert oder beeinträchtigt werden würde; 
b) anzunehmen ist, daß der Erwerber das Grundstück zum Zwecke der 
Grundstücksspekulation an sich zu bringen beabsichtigt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.