Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

870 Nr. 162. 1915. 
(D Bekanntmachung vom 7. Oktober 1915, betreffend den Unterricht in doma- 
nialen und ritter= und landschaftlichen Landschulen im laufenden Winterhalbjahr. 
Die durch den Krieg hervorgerufenen außerordentlichen Verhältnisse bestim- 
men das unterzeichnete Ministerium hierdurch anzuordnen, daß in allen do- 
manialen und ritter= und landschaftlichen Landschulen, wo die aus anderen 
Ortschaften eingeschulten Kinder wegen zu großer Entfernung ihres Wohnorts 
in der Mittagspause nicht nach Hause gehen können, im laufenden Winterhalb- 
jahr der Unterricht nur an den Vormittagen erteilt wird. Die Zahl der wöchent- 
lichen Unterrichtsstunden in den bezeichneten Schulen soll im laufenden Winter- 
halbjahr 24 betragen, welche gleichmäßig auf die 6 Vormittage zu ver- 
teilen sind. 
Schwerin, den 7. Oktober 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Unterrichtsangelegenheiten. 
Langfeld.
	        
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