Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 18. 95 
2 . 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg- Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 31. Januar 1916. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung über den Verkehr mit Vieh und Fleisch. 
  
(1) Bekanntmachung vom 29. Januar 1916 über den Verkehr mit Bieh und 
Fleisch. 
Das unterzeichnete Ministerium erläßt auf Grund der §§ 12, 15 Abs. 3 der 
Bundesratsverordnung vom 25. September/ 4. November 1915 über die Er- 
richtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung folgende An- 
ordnungen: 
81. 
Für das Großherzogtum wird eine Zentralstelle zur Überwachung und 
Regelung des Verkehrs mit Vieh und Fleisch errichtet. Die Obliegenheiten dieser 
Zentralstelle werden der Landesbehörde für Volksernährung zu Schwerin über- 
tragen. 
Derselben wird für diesen Geschäftskreis ein Beirat beigeordnet, dessen 
Mitglieder vom unterzeichneten Ministerium ernannt werden. 
Ziffer 10 der Ausführungsbekanntmachung vom 22. Oktober 1915 — 
Rbl. Nr. 168 — ist, wie besonders bemerkt wird, auch im Geltungsbereich 
der vorliegenden Bekanntmachung anwendbar. 
Für Pferde, Ziegen, Wild, Geflügel und das Fleisch dieser Tiergattungen 
gelten die Bestimmungen dieser Bekanntmachung nicht. 
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