Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

14.  die  bei  dem  O.  A.  Gericht  Heilbronn  in
Untersuchung  gewesene  Rosine  Christiane
Loͤffelhardt,  von  Laͤmmersbach,  O.  A.
Backnang,  wegen  eines,  einem  großen
nahe  kommenden  Diebstahls,  neben  dem
Ersatze  des  Entwendeten  und  Bezahlung
saͤmtlicher  Kosten  mit  elnem  Zusatz  von
vier  Monaten  zu  der  ihr  am  24.0ktober
  v.  J.  zuerkannten  vierjährigen
Zuchthausstrafe  belegt.

Am  1½4.  April  wurden  verurtheilt:


15.  der  bei  dem  O.  A.  Gerichte  Reckarsulm
in  Untersuchung  gekommene  Maurer
Gottlieb  Friedrich  Roth,  von  Birkenfeld,
  O.  A.  Neuenbürg,  wegen  zweier
ausgezeichneter,  unter  erschwerenden
Umständen  verübter  Diebstähle,  welche
den  dritten  Diebstahl  des  Inquisiten  bilden,
  und  wegen  eines  Diebstahls-Versuchs,
  neben  der  Verbindlichkeit  zum  Ersabe
  des  Schadens  und  Bezahlung  sämtlicher
  Kosten  zu  einjähriger  Festungsstrafe
  mit  Willkomm,  und
nachheriger  Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  mindestens  auf  die  Dauer
von  sechs  Monaten;

16.  die  bei  dem  Criminal-Amte  Stuttgart
in  Verhaft  gewesene  Juliane  Dorothee
Höh,  von  Mußberg,  O.  A.  Stuttgart,

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wegen  wiederholten  verbotswidrigen  Eintritts
  in  die  Residenzstadt  Stuttgart,
und  wegen  wiederholter  Unzucht,  neben
der  Verbindlichkeit  zu  Bezahlung  sämtlicher
  Kosten  zu  viermonatlicher
Zuchthausstrase  und  nachheriger  Einsperrung
  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus,
mindestens  auf  die  Dauer  von  zwei
Monaten;

17.  der  bei  dem  O.  A.  Gericht  Eßlingen  in

Untersuchung  gekommene  Weber  Heinrich
  Buchtel,  von  Bönnigheim,  O.A.
Besigheim,  wegen  zwar  kleinen,  aber
wiederholten  Diebstahls,  welcher  den
sechsten  Diebstahl  desselben  im  rechtlichen
  Sinne  bildet,  und  wegen  wiederbolten
  Bettelns,  neben  der  Verbindlichkeit
  zu  Bezahlung  sämtlicher  Kosten
zu  einer  fünfzehenmonatlichen
Zuchthausstrafe  und  nachheriger  Einsperrung
  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
mindestens  auf  die  Dauer  von  sieben
Monaten;

13.  der  Mezgerknecht  Jakob  Endriß,

von  Eßlingen,  wegen  einer  großen  Unterschlagung,
  neben  der  Verbindlichkeit
zum  Ersahe  des  Schadens  und  sämtlicher
  Kesten  zu  einer  viermonatlichen
Festungsstrafe.

Am  27.  April  wurden:

19.  die  bei  dem  O.  A.  Gericht  Heilbronn